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guckuck2
Doch, definitiv doch. Nachzulesen für Jedermann. Bei mir NRW CoronaSchVO Stand 22.03.2020 §12Nein. Definitiv nicht.
Da gibts nichts zu interpretieren, der öffentliche Raum ist ein fest definierter Begriff.(1) Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen sind untersagt. Ausgenommen sind [...]
Wer heutzutage Vorschriften erlässt, die irgendwas "implizieren", hat den Schuss nicht gehört.
Wer lustig darin herum interpretiert und Fake News draus macht, sollte seinen Beamtenstatus verlieren.
Letztes Posting meinerseits hier, soll ja um goalkeepers Häuschen gehen - meine Botschaft nach wie vor, es ist erlaubt, ob es klug ist, sei dahin gestellt. Kontrollen existieren quasi null.