K
Katdreas
Hallo,
vielleicht könnt ihr mir auch dieses mal helfen. Mit der Bauamt hab ich schon gesprochen aber die Sachbearbeiterin hatte wohl einen schlechten Tag und war nicht sehr bemüht mir das zu erklären od vielleicht stell ich mich auch zu blöd an es zu kapieren...
wir wollen anfangen unsre Außenanlagen zu planen. wir grenzen an 3 Nachbarn und an den Gehweg.
Nachbar 1 ist etwas tiefer (40cm), Nachbar 2 etwas höher (70-80cm), Nachbar 3 deutlich höher (120cm und mehr) und der Gehweg tiefer (60 cm)
grundsätzlich ist ja wer abgräbt oder aufschüttet muss befestigen, oder? aber da wird man sich schon einig werden...
mir gehts jetzt mehr darum was darf man den laut Bebauungsplan überhaupt machen darf.
So wie ich die Sachbearbeiterin verstanden habe, darf man innerhalb des Grundstückes machen was man will, wobei ich dann dass mit de "erhöhten Terrassen und steilen Böschungen" nicht verstehe. wann ist eine Terrasse erhöht und wann eine Böschung steil?
Mauer wurde mir gesagt dürfen nur 20cm hoch sein, und dürfen eben aus Naturstein sein (aber auch nur 20cm hoch). Wenn ich den entsprechenden Teil im Bebauungsplan lese verstehe ich das aber so dass Sockelmauern von Zäunen nur 20cm hoch sein dürfen und Natursteinmauern aber erlaubt sind??? wie soll man den dann die Höhenunterschiede abfangen?
Zäune Max. 120cm hoch ab Oberkante natürliches Gelände? dann dürfe Nachbar 3 ja gar keinen Zaun machen weil ja durch die Aufschüttung schon über 120cm ist
die maximale Höhe des fertigen Erdgeschossfussbodens (EFOK) war übrigens vorgeschrieben.
vielen dank und frohe oster!
vielleicht könnt ihr mir auch dieses mal helfen. Mit der Bauamt hab ich schon gesprochen aber die Sachbearbeiterin hatte wohl einen schlechten Tag und war nicht sehr bemüht mir das zu erklären od vielleicht stell ich mich auch zu blöd an es zu kapieren...
wir wollen anfangen unsre Außenanlagen zu planen. wir grenzen an 3 Nachbarn und an den Gehweg.
Nachbar 1 ist etwas tiefer (40cm), Nachbar 2 etwas höher (70-80cm), Nachbar 3 deutlich höher (120cm und mehr) und der Gehweg tiefer (60 cm)
grundsätzlich ist ja wer abgräbt oder aufschüttet muss befestigen, oder? aber da wird man sich schon einig werden...
mir gehts jetzt mehr darum was darf man den laut Bebauungsplan überhaupt machen darf.
So wie ich die Sachbearbeiterin verstanden habe, darf man innerhalb des Grundstückes machen was man will, wobei ich dann dass mit de "erhöhten Terrassen und steilen Böschungen" nicht verstehe. wann ist eine Terrasse erhöht und wann eine Böschung steil?
Mauer wurde mir gesagt dürfen nur 20cm hoch sein, und dürfen eben aus Naturstein sein (aber auch nur 20cm hoch). Wenn ich den entsprechenden Teil im Bebauungsplan lese verstehe ich das aber so dass Sockelmauern von Zäunen nur 20cm hoch sein dürfen und Natursteinmauern aber erlaubt sind??? wie soll man den dann die Höhenunterschiede abfangen?
Zäune Max. 120cm hoch ab Oberkante natürliches Gelände? dann dürfe Nachbar 3 ja gar keinen Zaun machen weil ja durch die Aufschüttung schon über 120cm ist
die maximale Höhe des fertigen Erdgeschossfussbodens (EFOK) war übrigens vorgeschrieben.
vielen dank und frohe oster!