wie sind diese Punkte im Bebauungsplan zu verstehen

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Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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E

Escroda

was sagt @Escroda: ist hier die Bestimmtheit vernachlässigt ?
Ich dachte meine Einstellung zum Bebauungsplan wäre in #7 zum Ausdruck gekommen. Ich fasse mal zusammen: Verheerend!
Das erklärt auch den Missmut der Behördenmitarbeiterin. Da der Bebauungsplan durch ein externes Büro erstellt wurde, nehme ich an, dass es sich um die Sachbearbeiterin für die Bauantragsbearbeitung handelte, die mit diesem Wischi-Waschi genausowenig anfangen kann und sich nicht festlegen will, weil Kollege oder Vorgesetzter anderer Meinung sein könnten.
Also Trockenmauern dürfen als Einfiedung 120cm hoch sein
Die Höhenbegrenzung bezieht sich ja nur auf die Zäune, nicht auf die Trockenmauern. Wenn man die Formulierungen wörtlich nimmt, verbieten sie ja gar nichts. Sie erlauben nur etwas ausdrücklich.
In der Begründung steht noch:
eine randliche Einfriedung der Grundstücke mit Nadelgehölzhecken ist unzulässig
Hat aber offenbar als Festsetzung im Bebauungsplan keinen Einzug gehalten.

Wie toll der Bebauungsplan ist, hat man bei der Gemeinde bezüglich der Carports und Garagen ja schon selber gemerkt und die erste Änderung in Windeseile (weniger als zwei Monate!) durch alle Verfahrenschritte gejagt.
 
11ant

11ant

In der Begründung steht noch:
eine randliche Einfriedung der Grundstücke mit Nadelgehölzhecken ist unzulässig
Hat aber offenbar als Festsetzung im Bebauungsplan keinen Einzug gehalten.
Wie toll der Bebauungsplan ist, hat man bei der Gemeinde bezüglich der Carports und Garagen ja schon selber gemerkt und die erste Änderung in Windeseile (weniger als zwei Monate!) durch alle Verfahrenschritte gejagt.
Verrätst Du mir, welcher Plan das ist ? (die Volltextsuche brachte eine erschreckende Auswahl an Treffern)
 
K

Katdreas

ich glaub ich verstehe jetzt zumindest die für unsre Außenanlagen wichtigen Punkte soweit, dass wir mal anfangen können zu überlegen was wir machen. Wenn eine Planung steht werd ich damit noch mal Anfragen ob auch alles ok ist.
Ich glaub gar nicht das es groß Theater geben würde wenn man sich nicht 100% an die Vorschriften hält, aber ich hab einfach keine Lust vielleicht doch irgendwann Probleme zu bekommen oder sogar was TEUR zurückbauen zu müssen

11ant ich würde dir ja sagen welcher Bebauungsplan das ist, aber ich kann noch immer keine pn schicken
 
11ant

11ant

11ant ich würde dir ja sagen welcher Bebauungsplan das ist, aber ich kann noch immer keine pn schicken
Merkwürdigerweise geht es gerade auch umgekehrt nicht, wohl offenbar nur noch zwischen ü200-Beiträge-Mitgliedern. Man erreicht mich aber auch mit meinem Mitgliedsnamen und gmx (de) hintendran "klassisch" per E-Mail.
 
K

Katdreas

Hallo,
ich will nicht extra ein neues Thema erstellen, darum schreib ich mal hier weiter...

Wie erkennt man wer seine Geländehöhe verändert hat?
Hintergrund ist dass ein Nachbar uns jetzt freundlich angeboten hat sich am abstützen zu beteiligen. Das hat uns sehr überrascht, da wir davon ausgegangen sind, dass wenn wir uns freundlicherweise beteiligen. Wir sind sicher das er aufgeschüttet hat und wir das Gelände an der Grenze zu ihm beibehalten haben

Kann man sich da an den Grenzstein orientieren? Die wurden vor Baubeginn gesetzt. Oder wie kann man jetzt noch nachvollziehen wie die ursprünglich Höhe war

Lg und schon mal vielen Dank
 
E

Escroda

ich will nicht extra ein neues Thema erstellen
Warum nicht? Kostet ja nichts.
Kann man sich da an den Grenzstein orientieren?
Ja, wenn Du sicher bist, dass sie noch da stehen, wo sie einst gesetzt wurden.
Oder wie kann man jetzt noch nachvollziehen wie die ursprünglich Höhe war
Der Bebauungsplan beinhaltet die Höhenlinien. Die Ursprungshöhe ist also an jedem Punkt im Baugebiet interpolierbar, IMHO mit einer Genauigkeit von einem Dezimeter - das sollte reichen.
 
Zuletzt aktualisiert 29.11.2024
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