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Escroda
Du meine Güte, was haben sich die Stadtplaner da nur wieder ausgedacht. Das könnte die Abiturprüfung im Deutsch Leistungskurs sein: Interpretieren Sie den Text und arbeiten Sie die Absichten des Verfassers heraus.
Ja.grundsätzlich ist ja wer abgräbt oder aufschüttet muss befestigen, oder?
Nein. "Das natürliche Gelände ist weitestgehend beizubehalten"darf man innerhalb des Grundstückes machen was man will
Man weiß es nicht. Man könnte sagen, alles was höher als das Umliegende ist, ist erhöht und alles was steiler als das natürliche Böschungsverhältnis von 1:1,5 ist, ist steil. Vielleicht gibt die Begründung zum Bebauungsplan etwas her. Die Festsetzung an sich ist unbestimmt, wenn nicht noch irgendetwas aus den nicht veröffentlichten Punkten hilft.wann ist eine Terrasse erhöht und wann eine Böschung steil?
Das wurde gesagt? Aus der Festsetzung geht das aber nicht hervor.(aber auch nur 20cm hoch)
Sehe ich auch so.dass Sockelmauern von Zäunen nur 20cm hoch sein dürfen und Natursteinmauern aber erlaubt sind
Da geht es ja nur um die Einfriedungen, die sich üblicherweise auf den Grundstücksgrenzen befinden, wo Höhenunterschiede durch Böschungen überwunden werden müssen.wie soll man den dann die Höhenunterschiede abfangen?
Auf der Grenze darf sich ja gar keine Aufschüttung befinden, ansonsten hätte er gegen den Bebauungsplan verstoßen. Wenn er eine Befreiung hat, wird die wohl auch für einen Zaun gelten. Oder diejenigen, die genehmigen, machen genauso viel Unsinn wie diejenigen, die planen.dann dürfe Nachbar 3 ja gar keinen Zaun machen weil ja durch die Aufschüttung schon über 120cm ist
Ja.es sind gar keine Mauern zum abstützen erlaubt?zumindest an den Grenzen?
20cm Sockel sind erlaubt, aber nicht zum abstützen.auch nicht die 20cm???
Nein.sind Planzringe eine Böschung?
Doch. Als Einfriedung aber nicht als Stützmauer.keinerlei Form von Mauer
Wozu?um gerade Ebene vor dem Eingang zu haben
Ja, es sei denn, das Orts- und Landschaftsbild ist beeinträchtigt. Wobei wir wieder bei der Deutschklausur wären.darf ich dann mit etwas Abstand zum Gehweg eine Mauer machen (Max, EFOK) und zw Mauer und Gehweg eine Fläche auf Höhe des Gehweges?
<klugscheiss> Das wären dann 30%. Bei 30° beträgt die Höhendifferent 0,58m. </klugscheiss>also auf einem Meter 30cm in die Höhe
<mehrklugscheiss>Vom natürlichen Böschungsverhältnis ausgehend wären es 90cm für 60cm Höhendifferenz</mehrklugscheiss>Somit muss man 2 Meter seines Grundstücks an entsprechender Grenze „opfern“, wenn er 60cm korrigieren will.