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Escroda
Hintertürchen öffnet §31 Baugesetzbuch. Da der Bebauungsplan die Bebauung aber gleich doppelt verhindert (kein Baufenster und keine Zufahrt), wird es dazu Ausführungen in der Begründung zum Bebauungsplan geben, so dass die Grundzüge der Planung berührt sein dürften und somit das Türchen verschlossen bleibt.Oder gibt es irgendwelche Hintertürchen bei einer Nachverdichtung.
Das wäre kein Hintertürchen mehr. Das Verfahren ist aufwendig, muss gut begründet werden und erfordert eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung.Wie z.B. die Änderung des B-Plans oder dergleichen?
Problemlos ist das nur, wenn die Öffentlichkeit schläft oder mit der Planung vollumfänglich einverstanden ist.Die Stadt kann dann problemlos (bei uns nach Abstimmung im Bauausschuss etc.) den Bebauungsplan ändern.
... ist der aktuelle Rechtszustand.,, da darf nicht gebaut werden‘‘
... ist Quatsch,,hör Mal, der Bebauungsplan ist total egal ...‘‘
Vier Jahre für eine rechtskräftige Bebauungsplan-Änderung wäre sehr sportlich (gut, man weiß nicht, ob und wie lange schon im Verborgenen an Überlegungen gearbeitet wird) und nur ohne Widerstände der Öffentlichkeit denkbar. Da der aktuelle Bebauungsplan aber nicht so alt zu sein scheint, wird sich IMHO die nächsten 20 Jahre dort nichts Wesentliches ändern.,,... in 4 Jahren wird auch spätestens in den Gärten gebaut‘‘