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ypg
Aber doch nicht der Einzelne oder der Bürger.Es gibt immer die Möglichkeit den Bebauungsplan zu ändern.
Zum Beispiel gibt es zum Bebauungsplan unseres Wohngebiet, welcher Anfang der 1970er aufgestellt wurde, zwischenzeitlich 7 Änderungen/Ergänzungen. Zum Teil sind nur einzelne Grundstücke betroffen, zum Teil mehrere Straßenzüge.
Und ja: hier wurde ja anscheinend der Bebauungsplan geändert.
Danke, das wusste ich noch nicht.und auch nicht mit Ein- und Ausfahrten angedient werden dürfen (Halbkreise sind laut Legende das Zeichen dafür):
Ich kenne Bestandsschutz, sofern die Hütte nur umgebaut wird. Wird abgerissen, muss entsprechend der Neuerungen gebaut werden. Das betrifft die Häuser. Was mit den Grundstücken ist, weiß ich nicht.Sorry, aber ich muss jetzt noch mal nachfragen. Meintest du dann das es nicht möglich werden wird die Gärten auch noch zu Bebauen?
Ich finde es nicht nachvollziehbar, dass sie das Baufenster nicht gleich vergrößert haben. Allerdings auch irgendwie sympathisch, dass man das alte noch erhalten will. So wie @11ant es sagt.
Gartenland ist nach mW übrigens gar nicht bebaubar, sondern eben nur mit einem neuen Bebauungsplan. Die Chance zu Bebaubarkeit wäre also ein neues Baufenster gewesen.
Aber das ist alles nur mein Laienverständnis.
Die ist eine Aufgabe für unsern Fachmann @Escroda
Im Übrigen wäre etwas mehr Zeichnung informativer gewesen.