Ja. Da hier ausdrücklich erwähnt ist, dass dort nicht gebaut werden soll, handelt es sich IMHO um einen Grundzug der Planung, so dass Befreiungen nach §31 Baugesetzbuch ausgeschlossen sind.
Bliebe für einen "Gartenbebauwilligen" nur, die Gemeinde zur Aufhebung oder Änderung des Bebauungsplans zu bewegen. Eine so grundlegende Änderung eines so neuen Bebauungsplans ist äußerst unwahrscheinlich. Und selbst wenn es so weit käme, könntest Du bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung großen Widerstand signalisieren, so dass die Gemeinde gar nicht mehr gewillt ist, den Plan weiter zu verfolgen.
Absolute Sicherheit gibt's natürlich nur, wenn Du alle Nachbargrundstücke erwirbst .