S
Specki
Hallo zusammen,
ich bräuchte ein bisschen Unterstützung bei unserem Vorhaben. Da das hier mit Sicherheit schon einige durchhaben dachte ich mir, ich kann hier vielleicht ein paar gute Tipps bekommen.
Ausgangslage:
Grundstück vorhanden
Es soll ein Einfamilienhaus (evtl. mit Einliegerwohnung) gebaut werden.
Derzeit 2 Erw. mit 2 Kindern (2 u.4 Jahre). Das Haus soll von uns genutzt werden. Plan ist, oben eine kleine Einliegerwohnung rein zu machen ,die später, wenn die Kinder aus dem Haus sind vermietet wird.
Folgende (relevante) Vorgaben aus dem Bebauungsplan von 1974:
- Firstrichtung Ost-West
- Zwingend Eingeschossigkeit
- Kniestock Max. 50 cm
- Dachneigung zwischen 22° und 28°
Im Anhang ein Auszug aus dem Bebauungsplan. Das lila umrandete Grundstück ist das entsprechende um das es geht. Die rot dargestellten Häuser existieren nicht, sie wurden nur mal planerisch eingefügt.
Wir würden gerne die Firstrichtung drehen und den Kniestock auf 1m, oder besser 1,25 cm anheben, da das Haus sonst zu klein wird.
Dazu war ich erst mal beim Bauamt und hab mit der zuständigen Dame dort gesprochen.
Sie hat sich das angeschaut und gemeint. Von Ihrer Seite aus erst mal kein Problem, aber ich muss mit dem Landratsamt (LRA) reden, die müssen das absegnen. Sie hat mir den Kontakt gegeben.
Daraufhin hab ich mit dem Herrn vom LRA telefoniert. Er meinte das wird schwierig. Ich soll das ganze doch mal als schriftliche Bauvoranfrage reinschicken. Habe dann eine E-Mail an den Herrn vom LRA sowie die Dame vom Bauamt geschickt.
Es kam nach relativ kurzer Zeit die Antwort vom LRA.
Zitat:
"der Bebauungsplan „XXX“ der Stadt XXX ist sicherlich bereits etwas in die Jahre gekommen und heutzutage würden sich die festgesetzten Haustypen sicherlich anders darstellen. Der Bebauungsplan stellt jedoch weiterhin die Rechtsgrundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen – ein geplantes Bauvorhaben muss sich daher an den dort getroffenen Festsetzungen messen lassen.
Bei der Vorgabe der Firstrichtung handelt es sich am geplanten Standort mehr um eine Festsetzung gestalterischer Natur als um ein städtebaulich übergeordnetes Ziel – unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadt Buchloe kann daher für die Drehung der Firstrichtung eine (zu beantragende) Befreiung in Aussicht gestellt werden.
Anders verhält es sich bei der Vorgabe des Kniestockes. Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe mit städtebaulichen und -planerischen Hintergrund. Bislang wurden wohl keine Befreiungen hierzu erteilt, daher muss sich ihre Planung an den bestehenden Regelungen orientieren. Eine Befreiung hiervon kann seitens des Landratsamtes Ostallgäu nach Rücksprache mit unserer Baujuristin nicht in Aussicht gestellt werden. Um eine entsprechende Kniestockerhöhung oder ggf. die Schaffung eines zweiten Vollgeschosses zu erreichen, müsste der Bebauungsplan in diesem Bereich geändert werden."
Daraufhin hab ich erst mal die Flinte ins Korn geworfen und noch mal eine e-Mail geschrieben und darin gefragt, ob man wenigstens die Dachneigung ändern kann. Dies erfolgte vor einer Woche, noch keine Antwort bisher.
Nun habe ich vorgestern jemand anderen vom Bauamt der Stadt getroffen. Dieser war hinter unserem Grundstück zugange wegen der Straße die dort kommen soll.
Ich hab etwas mit ihm geplaudert. Er meinte, er versteht das wir vom Bebauungsplan abweichen wollen. Er selbst hat auf das Thema jedoch keinen Einfluss, weil er dafür nicht zuständig ist. Ich bin schon bei dem richtigen Herrn vom LRA und der richtigen Dame von der Gemeinde. Ich müsse halt noch mal mit dem Herrn vom LRA reden. Evtl von den Nachbarn bzw. den Leuten im selben Baufeld (Blau gekennzeichnet im Plan) mir ein OK geben lassen für meine Abweichung.
Er meinte, es wird nicht einfach, wegen Gleichberechtigung und weil sonst jeder abweichen will.
Eine Änderung des Bebauungsplanes wäre unrealistisch und würde bis zu zwei Jahren dauern. Das kann ich wohl vergessen, vor allem weil ja eh nur noch drei freie Baugrundstücke in dem Feld sind.
So ist jetzt die Lage.
Wir möchten unbedingt den Kniestock etwas hoch setzen.
Einen Bungalow möchten wir nicht bauen, da geht zu viel Gartenfläche verloren.
Und mit 50 cm Kniestock bekommt man oben wirklich nicht wirklich vernünftige Zimmer rein.
Ich bin über jeden Tipp/Vorschlag dankbar, wie wir noch zu unserem Ziel kommen könnten
Vielen Dank schon mal!
Gruß
Specki
ich bräuchte ein bisschen Unterstützung bei unserem Vorhaben. Da das hier mit Sicherheit schon einige durchhaben dachte ich mir, ich kann hier vielleicht ein paar gute Tipps bekommen.
Ausgangslage:
Grundstück vorhanden
Es soll ein Einfamilienhaus (evtl. mit Einliegerwohnung) gebaut werden.
Derzeit 2 Erw. mit 2 Kindern (2 u.4 Jahre). Das Haus soll von uns genutzt werden. Plan ist, oben eine kleine Einliegerwohnung rein zu machen ,die später, wenn die Kinder aus dem Haus sind vermietet wird.
Folgende (relevante) Vorgaben aus dem Bebauungsplan von 1974:
- Firstrichtung Ost-West
- Zwingend Eingeschossigkeit
- Kniestock Max. 50 cm
- Dachneigung zwischen 22° und 28°
Im Anhang ein Auszug aus dem Bebauungsplan. Das lila umrandete Grundstück ist das entsprechende um das es geht. Die rot dargestellten Häuser existieren nicht, sie wurden nur mal planerisch eingefügt.
Wir würden gerne die Firstrichtung drehen und den Kniestock auf 1m, oder besser 1,25 cm anheben, da das Haus sonst zu klein wird.
Dazu war ich erst mal beim Bauamt und hab mit der zuständigen Dame dort gesprochen.
Sie hat sich das angeschaut und gemeint. Von Ihrer Seite aus erst mal kein Problem, aber ich muss mit dem Landratsamt (LRA) reden, die müssen das absegnen. Sie hat mir den Kontakt gegeben.
Daraufhin hab ich mit dem Herrn vom LRA telefoniert. Er meinte das wird schwierig. Ich soll das ganze doch mal als schriftliche Bauvoranfrage reinschicken. Habe dann eine E-Mail an den Herrn vom LRA sowie die Dame vom Bauamt geschickt.
Es kam nach relativ kurzer Zeit die Antwort vom LRA.
Zitat:
"der Bebauungsplan „XXX“ der Stadt XXX ist sicherlich bereits etwas in die Jahre gekommen und heutzutage würden sich die festgesetzten Haustypen sicherlich anders darstellen. Der Bebauungsplan stellt jedoch weiterhin die Rechtsgrundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen – ein geplantes Bauvorhaben muss sich daher an den dort getroffenen Festsetzungen messen lassen.
Bei der Vorgabe der Firstrichtung handelt es sich am geplanten Standort mehr um eine Festsetzung gestalterischer Natur als um ein städtebaulich übergeordnetes Ziel – unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadt Buchloe kann daher für die Drehung der Firstrichtung eine (zu beantragende) Befreiung in Aussicht gestellt werden.
Anders verhält es sich bei der Vorgabe des Kniestockes. Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe mit städtebaulichen und -planerischen Hintergrund. Bislang wurden wohl keine Befreiungen hierzu erteilt, daher muss sich ihre Planung an den bestehenden Regelungen orientieren. Eine Befreiung hiervon kann seitens des Landratsamtes Ostallgäu nach Rücksprache mit unserer Baujuristin nicht in Aussicht gestellt werden. Um eine entsprechende Kniestockerhöhung oder ggf. die Schaffung eines zweiten Vollgeschosses zu erreichen, müsste der Bebauungsplan in diesem Bereich geändert werden."
Daraufhin hab ich erst mal die Flinte ins Korn geworfen und noch mal eine e-Mail geschrieben und darin gefragt, ob man wenigstens die Dachneigung ändern kann. Dies erfolgte vor einer Woche, noch keine Antwort bisher.
Nun habe ich vorgestern jemand anderen vom Bauamt der Stadt getroffen. Dieser war hinter unserem Grundstück zugange wegen der Straße die dort kommen soll.
Ich hab etwas mit ihm geplaudert. Er meinte, er versteht das wir vom Bebauungsplan abweichen wollen. Er selbst hat auf das Thema jedoch keinen Einfluss, weil er dafür nicht zuständig ist. Ich bin schon bei dem richtigen Herrn vom LRA und der richtigen Dame von der Gemeinde. Ich müsse halt noch mal mit dem Herrn vom LRA reden. Evtl von den Nachbarn bzw. den Leuten im selben Baufeld (Blau gekennzeichnet im Plan) mir ein OK geben lassen für meine Abweichung.
Er meinte, es wird nicht einfach, wegen Gleichberechtigung und weil sonst jeder abweichen will.
Eine Änderung des Bebauungsplanes wäre unrealistisch und würde bis zu zwei Jahren dauern. Das kann ich wohl vergessen, vor allem weil ja eh nur noch drei freie Baugrundstücke in dem Feld sind.
So ist jetzt die Lage.
Wir möchten unbedingt den Kniestock etwas hoch setzen.
Einen Bungalow möchten wir nicht bauen, da geht zu viel Gartenfläche verloren.
Und mit 50 cm Kniestock bekommt man oben wirklich nicht wirklich vernünftige Zimmer rein.
Ich bin über jeden Tipp/Vorschlag dankbar, wie wir noch zu unserem Ziel kommen könnten
Vielen Dank schon mal!
Gruß
Specki