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Effe2020
Leider konnte ich per Google keine Antwort/Hilfe zu meinem Problem finden. Unser Grundstück ist nicht wirklich an einem Hang, aber hat trotzdem einen Höhenunterschied zum umgebenden Gehweg und der Strasse. Dieser Höhenunterschied wurde mit L-Steinen ausgeglichen und entlang der L-Steine Hecken gepflanzt (innen, also auf aufgefüllte Höhe...sprich auf unserem Niveau). Da diese Heckenpflanzen leider etwas hinter den Erwartungen geblieben sind, was das Wachstum an geht, habe ich aufgrund unseres Kindes überlegt, ob ich einen Zaun errichte und wie. Da mich ein Bekannter dann darauf hingewiesen hat, dass ab einer bestimmten Höhe (Ba-Wü 1,00m) eine Absturzsicherung in Form eines Zauns Pflicht ist, habe ich jetzt nachgemessen. Die Absturzhöhe verläuft von 40cm bis zu 102cm. Aufgrund des Verlaufs sind die L-Steine jedoch immer mal wieder mit einer kleinen Abstufung, d.h. es läuft auf bis zu 98-99cm Absturzhöhe und dann kommt ein Versatz und ist wieder bei irgendwas mit 85cm aufsteigend, bis es dann auf dem letzten Meter des Grundstücks tatsächlich 100cm überschreitet. Wie ist das jetzt zu werten? Klar, in Ba-Wü ab 100cm braucht es eine 90cm hohe Absturzsicherung, aber wie ist es bei einem Höhenverlauf in unserem Fall? Rein sicherheitstechnisch denke ich sowieso über einen Zaun nach, aber es geht mir mehr um die rechtliche Seite. Muss nur auf dem kleinen Stück wo es 100cm Absturzhöhe überschreitet ein Zaun hin? Oder auch schon weiter davor, da es teilweise nur knapp unter 100cm ist? Muss hier eine individuelle Beurteilung durch das Bauamt erfolgen?
Und wie ist eigentlich eine Hecke zu werten, gilt das auch als Absturzsicherung? Momentan sicher nicht, da die einzelnen Heckenpflanzen viel zu schmal sind und die Zwischenräume daher relativ gross. Aber gesetzt den Fall, dass die irendwann gross und dicht sind, erfüllen die dann die Anforderung an eine Absturzsicherung? Ich könnte mir halt vorstellen, dass ein erwachsener und womöglich schwerer Mensch trotzdem durch die Hecke durchfallen könnte.
Und wie ist eigentlich eine Hecke zu werten, gilt das auch als Absturzsicherung? Momentan sicher nicht, da die einzelnen Heckenpflanzen viel zu schmal sind und die Zwischenräume daher relativ gross. Aber gesetzt den Fall, dass die irendwann gross und dicht sind, erfüllen die dann die Anforderung an eine Absturzsicherung? Ich könnte mir halt vorstellen, dass ein erwachsener und womöglich schwerer Mensch trotzdem durch die Hecke durchfallen könnte.