Q
quisel
Hallo zusammen,
bei der Vermessung unseres Grundstücks durch einen amtlich bestellten Vermesser kam letztes Jahr raus, dass die Garage unseres einen Nachbarn circa 12 cm auf unser Grundstück ragt. Die Garage steht da schon seit Jahrzehnten, insofern interessiert mich weniger, ob es irgendeinen Anspruch auf bauliche Veränderung gib. Vielmehr interessiert mich, ob man das in irgendeiner Form dokumentieren bzw. dem Nachbarn zur Unterschrift vorlegen sollte.
Gibts da Erfahrungen, wie man mit sowas umgeht? Möchte schlicht vermeiden, dass später mal ein Nachteil draus erwächst, wenn man es dem Nachbarn jetzt nicht in Schriftform mit bestätigter Kenntnisnahme angezeigt hat.
Liebe Grüße,
quisel
bei der Vermessung unseres Grundstücks durch einen amtlich bestellten Vermesser kam letztes Jahr raus, dass die Garage unseres einen Nachbarn circa 12 cm auf unser Grundstück ragt. Die Garage steht da schon seit Jahrzehnten, insofern interessiert mich weniger, ob es irgendeinen Anspruch auf bauliche Veränderung gib. Vielmehr interessiert mich, ob man das in irgendeiner Form dokumentieren bzw. dem Nachbarn zur Unterschrift vorlegen sollte.
Gibts da Erfahrungen, wie man mit sowas umgeht? Möchte schlicht vermeiden, dass später mal ein Nachteil draus erwächst, wenn man es dem Nachbarn jetzt nicht in Schriftform mit bestätigter Kenntnisnahme angezeigt hat.
Liebe Grüße,
quisel