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mabeos90
Hallo zusammen,
wir spielen mit dem Gedanken eine Garage auf dem Grundstück abzureißen um dort ein Wohnhaus anzubauen. Nun haben wir als Laien auf diesem Gebiet ein wenig im Internet recherchiert und haben dennoch ein paar offene Fragen bezüglich der rechtlichen Regelungen.
Hierbei würden wir gerne die Garage der Haus Nr. 7 (hellgrau am westlichen Grundstücksrand) entfernen um dort ein Wohnhaus zu bauen.
Unsere zwei Fragen an die Profis wären hierbei
Danke für eure Hilfe!
Lg, Max
wir spielen mit dem Gedanken eine Garage auf dem Grundstück abzureißen um dort ein Wohnhaus anzubauen. Nun haben wir als Laien auf diesem Gebiet ein wenig im Internet recherchiert und haben dennoch ein paar offene Fragen bezüglich der rechtlichen Regelungen.
Hierbei würden wir gerne die Garage der Haus Nr. 7 (hellgrau am westlichen Grundstücksrand) entfernen um dort ein Wohnhaus zu bauen.
Unsere zwei Fragen an die Profis wären hierbei
- Die beiden Grundstücke (Haus Nr. 5 und Haus Nr. 7) stehen jeweils mit einer Garage (beide hellgrau) zueinander. Die Garage des Haus Nr. 5 ist gem. Messung ca. 4,50m breit. Zählt diese Garagenbreite schon zur Abstandsfläche? Also muss der notwendige Abstand zwischen den beiden Wohnhäuser eingehalten werden oder schon zur Garage des Haus Nr. 5?
- Wie berechnet sich der einzuhaltende Abstand in Bayern? Ist das 0,5 * die Firsthöhe des neu gebauten Hauses?
Danke für eure Hilfe!
Lg, Max