Der will Dich im Schwitzkasten haben, damit sein Apothekenpreis dann alternativlos wird.
Entweder das oder er braucht Geld, die nächste Abschlagsrechnung wäre nach Vorlage des Bauantrags fällig. Bei der ersten Rate hab ich zugegebenermaßen etwas lange warten lassen. Evtl. hat das zu Befindlichkeiten geführt. Andererseits gehe ich bis zum Rohbau immer in Vorleistung...
Monolithisch reine Schikane. Kannst Du das Pferd noch wechseln ?
Mindestens Empfehlungen bekäme der von mir dann nicht mehr.
Naja Verbrauchervertrag ist unterschrieben, also wenn ich jetzt kündige (ein vor dem Gesetzgeber wichtiger Grund ist das jetzt wohl noch nicht), kann er 5% einsacken ohne was gemacht zu haben...
Fände ich jetzt auch eine Überreaktion. Er meinte auch wir sollten das persönlich im Ausführungsplanungsgespräch evtl. sogar mit dem Fensterbauer klären. Also evtl. gibt's da noch irgendeine Möglichkeit.
Ist nur die Frage, sind die Fensterhöhen Bauantragsrelevant, bzw. wenn die Baugenehmigung auf Unterlagen mit 2,25m Fensterhöhe basiert, kann ich dann noch auf 2,32 oder umgekehrt? Weiß das jemand?
Ich weiß auch nicht was mit dem GÜ gerade los ist, sonst haben die sich immer sehr flexibel und entgegenkommend gezeigt.
VG
Tolentino