Hallo
schon jetzt möchte ich mich für die Antworten bedanken.
Bisher habe ich verstanden, dass es grundsätzlich am Preis erkannt werden kann, dass es sich um Erbpacht handelt.
Wobei ich speziell bei Ballungsgebieten sagen muss, dass auch für Erbpacht ein Preis verlangt wird, der 50km weiter fast als Grundstückspreis durchgehen würde.
Da einige Rückfragen waren, möchte ich diese beantworten, damit dieses Thema für mich abschließend bearbeitet wird:
Nun, ich hoffe doch, dass es mir mit einem (meines Erachtens) sicheren Job möglich sein wird, die anfallenden Kosten über einige Jahrzehnte stemmen zu können. Da würde ich mich natürlich nicht ohne Eigenkapital irgendwo reinstürzen... Ich glaube, dieses Thema sollte (hoffentlich) zumindest aus diesem Aspekt außer Frage stehen.
Mir geht es vor allem darum, wenn einmal alles abbezahlt und in trockenen Tüchern ist, der Staat daherkommt und meint, er müsste quer durch meinen Garten eine Straße verlegen oder ein weiteres Grundstück zum möglichen Bau enteignen, wodurch der Gewinn lediglch bei der Baufirma landet und nicht im eigentlichen Sinne einer ZWangsenteignung ist; nämlich im Sinne des Allgemeinwohls ( was natürlich auch ärgerlich wäre)
Gerade da ist es mir im Hinblick auf die Frage mit den unterschiedlichen NAchbarländern wichtig zu erfahren, wo beispielsweise eine Zwangsenteignung - durch welche Instanz auch immer - DEUTLICH schwerer durchzusetzen ist.
Oder ob es in den Nachbarländern im HInblick auf das Eigentum unterhalb der Erdkruste deutlich bessere Rechte gibt, als in D.
Ich bin da aber Laie und deswegen habe ich grundsätzlich nach den Grundstücksrechten innerhalb der NAchbarländer gefragt.
Liebe Grüße
alwayssearchin