Allgemeine Fragen (Erbpacht)

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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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11ant

11ant

Natürlich kann man auch ein Recht käuflich erwerben, nicht nur eine dingliche Sache. Aber auch da bleibt erkennbar, wer man in dem Spiel ist. Nicht zuletzt geschieht das alles nicht in einer düsteren Spelunke hinter dem Bahnhof, sondern beim Notar.
 
N

nordanney

Nope, kein Pachtvertrag, sondern ein Kaufvertrag über ein Erbbaurecht. Erbpacht ist umgangssprachlich.
Jetzt klugscheißere ich mal.
1. Es gibt einen Erbbaurechtsvertrag. Dieser begründet das Erbbaurecht. In diesem Vertrag sind die Rechte und Pflichten des Erbauberechtigten sowie der Erbbaurechtsausgebers vermerkt (z.B. Höhe + Indexierung der Pacht, Laufzeit des Pachtvertrags (i.d.R. für Wohnbauten 99 Jahre), Heimfall, Ausgleich bei Ablauf der Erbbaurechts, Nutzungsart des Erbbaurechts).
2. Man schließt einen notariellen Kaufvertrag ab (über das Erbbaurecht) und übernimmt den Erbbaurechtsvertrag als Erbbauberechtigter.

Somit haben wir beide Geschäfte einmal benannt.
 
LordNibbler

LordNibbler

Ich wohne in einer Gegend mit hohen Erbbauanteil bei Grundstücken. In den Anzeigen steht das aber oft nicht drin und ist wenn überhaupt nur über den niedrigeren Preis erkennbar.
Lieber TE, wenn es dir nur darum geht kein Erbaugrundstück zu kaufen, dann wirst du nicht drumrumkommen nachzufragen und ggf. dir einen Grundbuchauszug geben zu lassen. Aber wenn du etwas kaufen möchtest, dann ist das auch mit Arbeit und Aufwand verbunden - geht ja auch um paar Euro.

Welche Angst hast du vor Enteignung? Wegen Dingen wie Ortsumgehung, Flughafen, Tagebau oder falls du nicht zahlen kannst? Ich glaube nicht das es einen Unterschied geben wird.
 
H

HilfeHilfe

Einen schönen guten Tag,

ich hoffe, dass ich das richtige Unterforum getroffen habe

ich plane irgendwann ein Haus auf meinem eigenen Grundstück in Hessen zu bauen.

Dabei stoße ich oft auf die selbe Problematik:

Ich möchte kein Erbbaurecht (Erbpacht) erwerben. Das Grundstück soll mir "vollständig" gehören.
Manche Inserate erwähnen auch, dass es sich um Erbpacht handelt.

Jetzt Meine konkreten Fragen:

Kann ein erworbenes Grundstück, dass NICHT über Erbpacht gekauft worden ist enteignet werden?

Woran erkennt man, dass es sich um Erbpacht handeln könnte, außer dass es im Expose explizit erwähnt wird? Ich möchte nicht wertvolle Zeit mit Anfragen verschwenden, um dann zu erkennen, dass zwar nicht wörtlich erwähnt wird, jedoch eine Art "Code" oder sonstige Angabe im INserat ist, die unter Fachkreisen als Erbpachtbezeichnung durchgeht und es somit ja "doch" drin steht.

Wie ist das Grundstücksrecht generell in Deutschland? Ist es von Bundesland zu Bundesland verschieden oder einheitlich?
Kann man grundsätzlich sagen, dass die Grundstücksrechte in D besser/schlechter sind als z.B. bei direkten Nachbarn wie Österreich, Schweiz, Frankreich...?

Und die wichtigste Frage: woran erkenne ich, dass das erworbene Grundstück mir und nur mir allein gehört?

Liebe Grüße

alwayssearchin
ich kann es nachvollziehen das du kein Erbpacht eingehen willst, aber gerade in hochpreisigen Gegenden macht es bauen erschwinglich.
 
A

alwayssearchin

Hallo


schon jetzt möchte ich mich für die Antworten bedanken.

Bisher habe ich verstanden, dass es grundsätzlich am Preis erkannt werden kann, dass es sich um Erbpacht handelt.
Wobei ich speziell bei Ballungsgebieten sagen muss, dass auch für Erbpacht ein Preis verlangt wird, der 50km weiter fast als Grundstückspreis durchgehen würde.

Da einige Rückfragen waren, möchte ich diese beantworten, damit dieses Thema für mich abschließend bearbeitet wird:



Welche Angst hast du vor Enteignung? Wegen Dingen wie Ortsumgehung, Flughafen, Tagebau oder falls du nicht zahlen kannst? Ich glaube nicht das es einen Unterschied geben wird.
Nun, ich hoffe doch, dass es mir mit einem (meines Erachtens) sicheren Job möglich sein wird, die anfallenden Kosten über einige Jahrzehnte stemmen zu können. Da würde ich mich natürlich nicht ohne Eigenkapital irgendwo reinstürzen... Ich glaube, dieses Thema sollte (hoffentlich) zumindest aus diesem Aspekt außer Frage stehen.

Mir geht es vor allem darum, wenn einmal alles abbezahlt und in trockenen Tüchern ist, der Staat daherkommt und meint, er müsste quer durch meinen Garten eine Straße verlegen oder ein weiteres Grundstück zum möglichen Bau enteignen, wodurch der Gewinn lediglch bei der Baufirma landet und nicht im eigentlichen Sinne einer ZWangsenteignung ist; nämlich im Sinne des Allgemeinwohls ( was natürlich auch ärgerlich wäre)


Gerade da ist es mir im Hinblick auf die Frage mit den unterschiedlichen NAchbarländern wichtig zu erfahren, wo beispielsweise eine Zwangsenteignung - durch welche Instanz auch immer - DEUTLICH schwerer durchzusetzen ist.

Oder ob es in den Nachbarländern im HInblick auf das Eigentum unterhalb der Erdkruste deutlich bessere Rechte gibt, als in D.
Ich bin da aber Laie und deswegen habe ich grundsätzlich nach den Grundstücksrechten innerhalb der NAchbarländer gefragt.


Liebe Grüße

alwayssearchin
 
Tassimat

Tassimat

Mir geht es vor allem darum, wenn einmal alles abbezahlt und in trockenen Tüchern ist, der Staat daherkommt und meint, er müsste quer durch meinen Garten eine Straße verlegen oder ein weiteres Grundstück zum möglichen Bau enteignen, wodurch der Gewinn lediglch bei der Baufirma landet und nicht im eigentlichen Sinne einer ZWangsenteignung ist; nämlich im Sinne des Allgemeinwohls ( was natürlich auch ärgerlich wäre)
Davor kannst du dich nicht schützen, in keinem Land der Welt. Denn irgendwo liegt das Wohl aller über deinem persönlichen Wohl. Sollte der sehr unwahrscheinliche Fall eintreten, dass der Staat dein Grundstück braucht wirst du finanziell entschädigt. Dir wird aber keiner Land wegnehmen, um dort Häuser zu bauen. Wenn überhaupt, dann eine Autobahn oder ähnliches.

Wie gesagt, alles sehr sehr unwahrscheinlich.

Aber bedenke, auf dem Land wird eher eine neue Straße, Stromtrasse und was auch immer gebaut, als in einer Stadt. Also Kauf einfach nicht das Einsiedlergrundstück mitten im Nichts, sondern ein "normales" Grundstück innerhalb einer Stadt und du bist sicher.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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