A
AleXSR700
Hallo zusammen,
wir haben in einem Vorort ein schönes Grundstück gesehen, bei dem aber eine der beiden zum Verkauf stehenden Parzellen keinen direkten Zugang zur Straße hat. Es läuft aber ein Fußweg am Gelände entlang, der breit genug zum Befahren wäre (die Stadt fährt da wohl selbst durch).
Nun haben wir über Wegerecht u.ä. gelesen, wollten aber mal fragen, ob in einem solchen Fall die Zufahrt zur hinteren Parzelle auch über den Fußweg erfolgen darf oder ob immer ein Wegerecht eingeplant werden muss? Denn das würde ja das vordere Grundstück doch stark einschränken und eine Bebauung stark reduzieren. Die komplette Länge des Grundstückes müsste quasi eine Zufahrt verlaufen. Die 20-30 k€, die wir als übliche Entschädigung bisher so gelesen haben, wären da kein echter Ausgleich.
Gibt es hier offizielle Regeln für solche Fälle?
Vielen Dank
Matthias
wir haben in einem Vorort ein schönes Grundstück gesehen, bei dem aber eine der beiden zum Verkauf stehenden Parzellen keinen direkten Zugang zur Straße hat. Es läuft aber ein Fußweg am Gelände entlang, der breit genug zum Befahren wäre (die Stadt fährt da wohl selbst durch).
Nun haben wir über Wegerecht u.ä. gelesen, wollten aber mal fragen, ob in einem solchen Fall die Zufahrt zur hinteren Parzelle auch über den Fußweg erfolgen darf oder ob immer ein Wegerecht eingeplant werden muss? Denn das würde ja das vordere Grundstück doch stark einschränken und eine Bebauung stark reduzieren. Die komplette Länge des Grundstückes müsste quasi eine Zufahrt verlaufen. Die 20-30 k€, die wir als übliche Entschädigung bisher so gelesen haben, wären da kein echter Ausgleich.
Gibt es hier offizielle Regeln für solche Fälle?
Vielen Dank
Matthias