Das Problem ist, wenn ein Fremdgewerk z.B. das Fenster beschädigt und es da keine Zeugen oder Geständige gibt, wird es schwer die Schuld nachzuweisen.
Zumal offensichtlich ist, dass die Fenster Vorbeschädigungen hatten. Wer soll da welchen Kratzer (in welchem Gegenwert) reingehauen haben?
Wir hatten auch einen Schadensfall (Einzelgewerkvergabe) auf der Folierung, der ganz offensichtlich vom Verputzer verursacht wurde. Es war sonst kein Gewerk an dem Tag anwesend und die Stelle passte auch zu den ausgeführten Arbeiten. Trotzdem stritt man alles ab. Dem hab ich natürlich was von der Rechnung abgezogen, er hat ziemlich herum gepoltert, es dann aber dabei belassen. Auf Gewährleistung muss ich bei dem wohl nicht mehr hoffen, falls was ist
Fehlstelle wurde vom Fensterbauer mit Lackstift kaschiert. Ist ok so. Folieren können die auch im Feld, kostet aber natürlich ganz anders.
In deiner Konstellation wird das echt schwierig, weil die Fenster eh schon Mist waren.
Wie wäre sowas zu verhindern gewesen.
Abnahme der Fenster direkt nach Einbau unter Einbeziehung des GU. Damit allen klar ist, ob Vorschäden da sind oder nicht. Wenn danach was passiert, ist es zumindest schwieriger sich rauszureden. Wenn dann keiner Schuld sei geht es ggf. über die Bauleistungsversicherung weil schon fest mit dem Bauwerk verbunden und im Risikobereich des Bauherren.
Mein Fensterbauer bestand selbst auf einem solchen Termin, weil gerade im Zeitalter der Folierungen dauernd was (sichtbares) passiert.