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ti-mar90
Im Kapitel "Hinweise" findet sich folgender Passus: "Nicht beurkundete Abreden sind unwirksam und können zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages führen (§311 b Abs. 1 Baugesetzbuch)".Gibt es im Kaufvertrag eine Klausel zu Nebenabreden?
Helfen könnte es, aber dennoch führt wohl kein Weg am Anwalt vorbei.
Also ja, eigenständiges Unternehmen definitiv. Sind und waren im Alleinauftrag für den Bauträger beauftragt. Zudem ist der für uns zuständige Vertriebsmitarbeiter im Notartermin als vollmachtloser Vertreter für den Bauträger aufgetreten.Vertriebspartner klingt für mich nach jemandem, der nicht beim Bauträger angestellt ist und damit als Dritter auftritt, der auf das Vertragsverhältnis Käufer-Bauträger keinen direkten Einfluss hat.
Ist dem so? "Freier Handelsvertreter" oder beim BT Angestellter Vertriebler?