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ypg
Wie schon gesagt: Unterpunkte, Auflistung.., ist Gang und Gebe. Ihr seid doch nicht die einzigen, die etwas zu verkaufen haben!Wir reden von einem mittleren 5stelligen Betrag und einem abgezocktem Käufer.
Das möchten wir ungern mit „Handschlag“ abwickeln.
kann man bspw. die Zahlung des Inventars in einem zweiten Vertrag im notarvertrag voraussetzen, ohne dass sich dies für seine Steuer und Notarkosten auswirkt?