Doppelte Kosten für Bad / wer muss zahlen?

4,80 Stern(e) 5 Votes
B

Billebam

Danke euch für die Ernüchterung.
Ich werde mich also von der Vorauszahlung verabschieden müssen.

Bleibt gesund!
 
A

Altai

Ich werde mich also von der Vorauszahlung verabschieden müssen.
Zumindest musst du die erbrachte Leistung bezahlen an denjenigen, der sie schlussendlich erbracht hat.

Die anderen haben Geld für nix bekommen (Leistung nicht erbracht) und wie weiter vorne geschrieben, kannst du dich mit den anderen Gläubigern dort in die Reihe stellen und hoffen, noch einen Anteil aus der Konkursmasse wiederzubekommen.

Merke: zahle nie im Voraus, sondern nur nach Fortschritt...
 
Y

ypg

Ich glaube, jetzt ist alles klar?!
Es handelt sich um zwei Verträge, einmal den Du mit dem BT hast
und dann habt Ihr mündlich einen Vertrag über die zusätzliche Ausstattung mit dem Sanitär laufen , der jetzt pleite ist.
Was ich nicht verstehe:
nachdem mit dem Bauträger die Kosten für den Standard "herausgerechnet" wurden.
Wieso stellt der Bauträger Euch was in Rechnung?
Ist es so, dass er den Standard-Betrag an Euch zw den Sanitär abgerechnet hat? Euch oder dem Sanitär also bezahlt hat? Dann macht es Sinn, dass er (wenn er jetzt die Ausstattung doch mit neuem Sanitär leisten soll) er wieder von Euch Geld bekommt.
Allerdings könntet Ihr Euch selbst einen Sanitär suchen... natürlich auch erneut bezahlen. Hinterher. Nach erbrachter Leistung.
Eigenartige Konstellation, dass der Bauträger offenbar die Badbetriebe, mit denen Du direkt abgerechnet hast vorschrieb.
Das ist normal. Der GU oder BT macht Ausschreibungen und bleibt so in seinem Festpreis, meist mit Handwerkern, mit denen er seine Erfahrungen gemacht hat. Da kann (und will) er nicht jeden Handwerker wöchentlich wechseln.
 
H

hampshire

Das ist normal. Der GU oder BT macht Ausschreibungen und bleibt so in seinem Festpreis, meist mit Handwerkern, mit denen er seine Erfahrungen gemacht hat.
Das ist mir auch klar. Hier geht es allerdings um ein nicht vom Bauträger vergebenes Gewerk, welches weder seine Kostrn, seine Gewährleictung oder seine Zeitplanung tangiert. Dennoch macht er Vorgaben, das ist schon eigenartig.
 
T

Tego12

Das ist mir auch klar. Hier geht es allerdings um ein nicht vom Bauträger vergebenes Gewerk, welches weder seine Kostrn, seine Gewährleictung oder seine Zeitplanung tangiert. Dennoch macht er Vorgaben, das ist schon eigenartig.
Was liest du in diesem Thread immer für komische Sachen raus? Es ist vom Bauträger vergeben, der TE hat lediglich Sonderwünsche abgesprochen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42238 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Doppelte Kosten für Bad / wer muss zahlen?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Individuelle Badplanung trotz Bauträger (und Geld sparen...) 14
2Grundbucheintrag vom Bauträger löschen 18
3Neubau - Kosten Sanitär & Heizung Erfahrungen? 15
4Bauträger will pauschalen Schadenersatz nicht mit Raten verrechnen 19
5KNX-Planung bei Bau mit Bauträger 23
6Gewerke liefern keine Mängelbeseitigung bei Bauträger 10
7Bauträger | Sonderwunsch | Kostenübernahme 38
8Hauskauf, Fertighaus vom Bauträger mit Grundstück 10
9Fliesen andere Hersteller finden / Bauträger Bemustern 13
10Miete für Bautrockner in Schlussrechnung/Bauträger - Rechtens? 14
11Angebot Bauträger für Einfamilienhaus - Sind die Baukosten in Ordnung? 16
12Vertragsergänzung zu Bauvertrag durch Bauträger 37
13Bauträger - Rücktritt vom Kaufvertrag möglich? 11
14Baubeschreibung von unserem Bauträger 13
15Muss Bauträger auf enorme Böschungshöhe/Kosten hinweisen? 12
16Bausachverständiger bei ETW vom Bauträger sinnvoll? 11
17Muss Bauträger Erdaushub entsorgen? 16
18Bauträger lässt sich Umplanung teuer bezahlen - gerechtfertigt? 12
19Zugband Jalousie gerissen. Garantie gg. Bauträger? 16
20Bauvorhaben mit Bauträger ohne offiziellen Bauplan anzahlen? 12

Oben