Tja, wenn es denn aber nun der Beweis für die OWI ist, zählt wohl eher die allgemeine Ordnung als das Recht am eigenen Bild.Das Recht am eigenen Bild ist in Deutschland ein Unterfall des durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Grundgesetz geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung." (Quelle Wikipedia). Außerdem darf er nicht in dein Grundstück fotografieren, da das nicht durch die Panoramafreiheit gedeckt sein dürfte. Dürften auch noch ein paar andere Rechtsbereiche betroffen sein, müsste ein Jurist klären (P.S: Das ist natürlich keine Rechtsberatung, nur einschlägige berufliche Erfahrungen)
Nö er hat von seinem Balkon auf mich fotografiert . Er hat mich auch nicht fotografiert wie ich was gemacht habe sondern nur mit einem leeren schubkarren vorbei gefahren binTja, wenn es denn aber nun der Beweis für die OWI ist, zählt wohl eher die allgemeine Ordnung als das Recht am eigenen Bild.
Mach es so, wie @hampshire schreibt: geh zu ihm, lobe seine Vorbildlichkeit und frage ihn, was er davon hält, wenn Du ihm wegen des Verstoßes Recht auf Persönlichkeit Par. 201 StGB anzeigst. Es war doch auf Deinem Grundstück? Mit dem Mutterboden? Egal... er muss ja nicht wissen, dass Deine Anzeige eingestellt werden würde Der Par. sagt ja vieles.
Man darf Mutterboden , Unkraut etc nicht illegal entsorgenIch verstehe nicht ganz, um was es überhaupt geht?
Darf man keine Pflanzen verbuddeln oder darf man Mutterboden nicht wegkarren?
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