T
tumaa
Hallo zusammen,
ich hatte ein Problem mit unserem Küchenverkäufer, unsere Küche wurde nun aufgebaut. Die Restzahlung möchte er in Bar beglichen bekommen, eine Überweisung möchte er nicht.
Die Vereinbarung wurde auch beim Kaufvertrag schriftlich festgehalten.
Mein Problem?
Es läuft ein Ermittlungsverfahren gegen diesen Verkäufer, möchte daher den Betrag ihm überweisen. Ich habe gehört, dass sein Konto gepfändet wurde
Frage:
spricht was dagegen ?
ich hatte ein Problem mit unserem Küchenverkäufer, unsere Küche wurde nun aufgebaut. Die Restzahlung möchte er in Bar beglichen bekommen, eine Überweisung möchte er nicht.
Die Vereinbarung wurde auch beim Kaufvertrag schriftlich festgehalten.
Mein Problem?
Es läuft ein Ermittlungsverfahren gegen diesen Verkäufer, möchte daher den Betrag ihm überweisen. Ich habe gehört, dass sein Konto gepfändet wurde
Frage:
spricht was dagegen ?