Die Sache ist die, dass du als Schuldner des Betriebes bei Kenntnisnahme (dazu zählt auch das Wissen, dass die Firma gerade in der Schwebe hängt) dem Insolvenzverwalter deine Außenstände zahlen musst. Denn nur dieser kann sicherstellen dass die Gläubiger des Betriebes gleich ausgezahlt werden. Der Insolvenzverwalter ist im Verfahren die einzige Auszahlungs- und Einzahlungsstelle!
Und wenn der dann nach Monaten merkt, dass Tumaa noch 10 TE schuldig ist wird er sich die holen. Der ehemalige Geschäftsführer ist gar nicht mehr zum Empfang des Geldes berechtigt. Aber wenn das Geld beim GF dann schon weg ist schaut Tunmaa halt in die Röhre und zahlt doppelt, dem Insolvenzverwalter ist das wurst, der holt sich einfach einen Titel gegen Tumaa und aus die Maus. Wie Tumaa dann das Geld vom ehemaligen GF zurückholt ist ja nicht sein Bier.