Küchenverkäufer möchte Restzahlung in Bar, möchte keine Überweisung
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Zuletzt aktualisiert 26.11.2024 Sie befinden sich auf der Seite 8 der Diskussion zum Thema: Küchenverkäufer möchte Restzahlung in Bar, möchte keine Überweisung >> Zum 1. Beitrag <<
Wenn im Vertrag Barzahlung vereinbart ist würde ich mich da tunlichst dran halten. Mulmiges Gefühl hin oder her.
Am besten du hast Zeugen anwesend und lass dir die Zahlung vor deren Augen auch quittieren.
Dann bist du da erst mal safe.
Gewährleistungsansprüche sind eine andere Baustelle. Wenn der insolvent ist schaust du da evtl in die Röhre, egal auf welchem Wege zu bezahlst.
Ansonsten sind seine Konten und Pfändungsgeschichten nicht deine Baustelle.
Für den Fall, dass ein Insolvenzverfahren läuft, wird der Insolvenzverwalter aber auf erneute Zahlung pochen können. Zu Recht! Dann würdest du zweimal deine 10.000 zahlen dürfen...also schau, dass du die HRB findest (sollte auf dem Geschätfspapier des Vertrages stehen) und frag zur not beim Amtsgericht nach
Für den Fall, dass ein Insolvenzverfahren läuft, wird der Insolvenzverwalter aber auf erneute Zahlung pochen können. Zu Recht! Dann würdest du zweimal deine 10.000 zahlen dürfen...also schau, dass du die HRB findest (sollte auf dem Geschätfspapier des Vertrages stehen) und frag zur not beim Amtsgericht nach
Versteh ich nicht, wie meinst du das? Wenn sie eine Quittung hat, dass sie den Betrag wie vertraglich vereinbart bar beglichen hat, warum darf ein Insolvenzverwalter dann auf erneute Zahlung pochen? Also den Fall angenommen, dass es zum Zeitpunkt der Zahlung noch kein Insolvenzverfahren gibt? Das kann man ja nachprüfen, und die TE sagt, dass es aktuell kein Insolvenzverfahren gibt.