Interessehalber,
wie wäre denn der hier diskutierte Fall zu bewerten, wenn:
- Bauvoranfrage vom Bauamt zwecks Bauen im Außenbereich positiv entschieden (schriftlich)
- Unternehmungen zum Grundstückserwerb und Bodenbewertung usw beginnen
- Bauamt revidiert die Entscheidung und widerruft den Vorbescheid mit der Begründung "Außenbereich"
Hat man da irgendwelche rechtliche Handhabe? Der Widerrufsgrund entspricht ja dem Grund weswegen überhaupt initial angefragt wurde. Darf das Amt da einfach "yay" dann "nay" sagen?