ETW Abzocke - Die Bauträgergesellschaftsauflöse-Masche

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Tolentino

Tolentino

Liebe alle,

ich bin mir nicht sicher, ob ich das hier ohne konkrete Firmenbezeichnungen posten will, aber ich persönlich verfüge nicht über alle Unterlagen und will auch bei der im Verfahren befindlichen Sache noch keine Namen nennen. Ich hoffe, der Thread wird auch so allgemein gehalten freigegeben, da ich das Thema als interessant erachte und es wahrscheinlich auch anderen Eigentümern bzw. Kaufinteressierten helfen kann,
So, jetzt geht es mal um meine ETW. Die habe ich 2015 von einem Bauträger (im folgenden BT) gekauft. Fertigstellung war 2016, wo ich dann auch eingezogen bin.
Der Kaufvertrag war mit einer extra für das Vorhaben gegründeten GmbH, die 100%ige Tochter einer bekannten großen Entwicklungsfirma war. Eigentlich ausführend in der Planung und Überwachung aller Gewerke war also diese Mutterfirma (im Folgenden MF), die Personen mit denen man zu tun hatte waren alle direkt bei der MF angestellt (oder evtl. als freie Mitarbeiter beauftragt?) und verfügten z.B. über Mailadressen mit der Domain der MF.

Bei der Abnahme wurden einige wenige Mängel in meinem Sondereigentum beantstandet und das meiste auch beseitigt. Was übrig geblieben war, ist nicht viel (evtl. 500 EUR Wert).
Zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums war ein unabhängiger Gutachter (allerdings vom BT/MF beauftragt) bestellt, der so viele teilweise gravierende Mängel entdeckte (u.a. Dach), die uns lt. seiner Aussage zukünftig noch Probleme machen werden, dass die WEG die Abnahme verweigerte.
Das ging dann hin und her mit Mängelanzeigen, Gesprächsangeboten Anwalt usw usf. Zwishcenzeitlich wurde die BT-GmbH aufgelöst und inzwischen ist der zweite Rechtsnachfolger, eine Investmentgesellschaft, unsere Gegenpartei. Derzeit läuft ein Beweissicherungsverfahren mit eben dieser Investmentgesellschaft, deren Anwalt nur Hinhaltetaktiken anwandte und zuletzt ein von der Richterin angeordneter MEdiationstermin ist durch Nichterscheinen des Anwalts geplatzt.
Nunmehr ist ein Verfahrenstermin anberaumt (Februar 21) und es ist abzusehen, dass wahrscheinlich in Abwesenheit unserer Klage stattgegeben wird. Da es sich um ein eine Summe über 300 TEUR handelt ist anzunehmen, dass die Investmentfirma in Insolvenz gehen wird.
Unsere HV sowie der Verwaltungsbeirat unter denen auch ein Immobilienanwalt ist, sagen, da kann man nichts machen.
Ich stelle mir vor, moment, wenn es offensichtlich ist, dass diese BT-GmH und deren Rechtsnachfolger eigentlich nur dazu da sind, dass man aus der Haftung für Gewährleistung und Mängel kommt, also quasi letztlich die Liquidation und letztlich Insolvenz der jeweiligen Gesellschaften mit Außenständen in Kauf genommen, wenn nicht gar Absicht war, kann man dann nicht an die jeweiligen Geschäftsführer bzw. Gründungsgesellschafter persönlich ran, wegen Betrug?

Wie ist hier eure Einschätzung? hat da einer Erfahrungen mit?

Danke und Gruß

Tolentino
 
N

nordanney

kann man dann nicht an die jeweiligen Geschäftsführer bzw. Gründungsgesellschafter persönlich ran, wegen Betrug?
Betrug bedeutet Vorsatz. Kannst Du das nachweisen? Ich sehe Wenn nicht (davon gehe ich stark aus), schluck den Ärger gegen die Geschäftsführer runter und steck Deine Energie in die Auseinandersetzung vor Gericht.

P.S. Was soll der Betrug Deines Erachtens gewesen sein? Wurde Geld genommen und die Wohnung nicht gebaut o.ä.? Bei Dir geht es "nur" um Mängel. Ist Klugscheißerei, ich weiß und es hilft Dir und Deinem Ärger auch nicht.
 
11ant

11ant

Also es gibt Mängel an Deiner Wohnung im Rähmchen von 500 Euro, aber Mängel an der Gesamt-Wohnanlage im Volumen von 300.000 Euro ?
Grundsätzlich ist nicht verboten, daß zwei gesellschafter- und geschäftsführergleiche GmbH´en miteinander in gerader Linie (100% Tochter/Mutter) verwandt sind, und Objektgesellschaften im Bauträgergeschäft ja gerade dazu da, daß das evtl. Pleitenschicksal einer WEG nicht sämtliche Schwestern mitreißt. Einen strafwürdigen Betrug sähe ich hier erst, wenn es dabei um Bauschäden ginge, die den Objekten mutwillig aus Gewinnsucht zugefügt wurden (Billigstahl, Magerbeton, weggelassene Feuchtesperren). Sofern ein Betrug vorliegt, schützt eine Insolvenz die Verantwortlichen nicht.
 
N

Nice-Nofret

Diese Frage solltest Du einem spezialisierten Anwalt stellen.

Das Problem ist immer die Beweislast und Du musst in Vorleistung gehen. Deshalb solltest Du mit Deiner Rechtsschutzversicherung sprechen. Wenn Du (so wie ich) keine hast, dann kann das schnell sehr teuer für Dich werden.

Die Erfahrung mit solchen Verfahren sind allgemeingesprochen gut für die Betrüger - und langwierig teuer und frustrierend für die Kläger.
 
Tolentino

Tolentino

Es geht mir hier um das Gemeinschaftseigentum. Und ja, ich denke auch dass es eben mit der Beweislast problematisch ist.
Aber es ist ja eben nicht einfach nur eine BT-GmbH gegründet worden und nach Abschluss des Projekts abgewickelt worden, sondern vor Abnahme des fertigzustellenden Gebäudes wurde die GmbH liqudiert und ist in einer neuen GmbH aufgegangen und dann nochmal das gleiche.
Gegen die jetzt als Rechtsnachfolger bestehende GmbH laufen 3 Verfahren in denen es um die Mängel von Neubauprojekten geht.
Das Verfahren läuft ja schon, ich kann als Miteigentümer eigentlich nur abwarten, aber es ist bekannt, dass die MF das bei anderen Projekten schon ähnlich durchgezogen hat, damals war dann Rechtsnachfolger am Ende eine britische Limited, die dann auch einfach insolvent geschickt wurde: Einlage von 1 GBP.

Also es ist nicht einfach nur Absicherung gegen Insolvenz der Mutter, sondern es scheint Methode zu haben, Mängelbeseitigungsansprüche zu verschleppen und durch die Umgesellschaftungen nicht durchsetzbar zu machen. Es wird auf Zeit gespielt, liquide Mittel durch Gehaltszahlungen durchzubringen.
Nur mit unserem Fall funktioniert das sicher nicht, aber im Gesamtkonstrukt kann man vielleicht doch dem Drahtzieher irgendwie beikommen?
Ich finde es halt krass, dass das so einfach möglich ist, das ist aus meiner Sicht eine Gesetzeslücke.
 
N

Nice-Nofret

Da kann hier sicher jeder mit Dir mitfühlen; es nutzt Dir nur nichts. Recht haben und Recht bekommen sind nun mal 2 paar Stiefel..

Und selbst wenn Du Recht bekommen solltest; dann wird kein Geld mehr da sein um Dich zu entschädigen und Du bleibst auf allen Kosten sitzen; Verantwortlichkeitsklagen haben nicht nur in Deutschland einen ganz schweren Stand. Selbst grosse Organisationen haben Mühe ihre Klagen erfolgreich durchzubringen.
 
Zuletzt aktualisiert 20.12.2024
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