Tolentino
Liebe alle,
ich bin mir nicht sicher, ob ich das hier ohne konkrete Firmenbezeichnungen posten will, aber ich persönlich verfüge nicht über alle Unterlagen und will auch bei der im Verfahren befindlichen Sache noch keine Namen nennen. Ich hoffe, der Thread wird auch so allgemein gehalten freigegeben, da ich das Thema als interessant erachte und es wahrscheinlich auch anderen Eigentümern bzw. Kaufinteressierten helfen kann,
So, jetzt geht es mal um meine ETW. Die habe ich 2015 von einem Bauträger (im folgenden BT) gekauft. Fertigstellung war 2016, wo ich dann auch eingezogen bin.
Der Kaufvertrag war mit einer extra für das Vorhaben gegründeten GmbH, die 100%ige Tochter einer bekannten großen Entwicklungsfirma war. Eigentlich ausführend in der Planung und Überwachung aller Gewerke war also diese Mutterfirma (im Folgenden MF), die Personen mit denen man zu tun hatte waren alle direkt bei der MF angestellt (oder evtl. als freie Mitarbeiter beauftragt?) und verfügten z.B. über Mailadressen mit der Domain der MF.
Bei der Abnahme wurden einige wenige Mängel in meinem Sondereigentum beantstandet und das meiste auch beseitigt. Was übrig geblieben war, ist nicht viel (evtl. 500 EUR Wert).
Zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums war ein unabhängiger Gutachter (allerdings vom BT/MF beauftragt) bestellt, der so viele teilweise gravierende Mängel entdeckte (u.a. Dach), die uns lt. seiner Aussage zukünftig noch Probleme machen werden, dass die WEG die Abnahme verweigerte.
Das ging dann hin und her mit Mängelanzeigen, Gesprächsangeboten Anwalt usw usf. Zwishcenzeitlich wurde die BT-GmbH aufgelöst und inzwischen ist der zweite Rechtsnachfolger, eine Investmentgesellschaft, unsere Gegenpartei. Derzeit läuft ein Beweissicherungsverfahren mit eben dieser Investmentgesellschaft, deren Anwalt nur Hinhaltetaktiken anwandte und zuletzt ein von der Richterin angeordneter MEdiationstermin ist durch Nichterscheinen des Anwalts geplatzt.
Nunmehr ist ein Verfahrenstermin anberaumt (Februar 21) und es ist abzusehen, dass wahrscheinlich in Abwesenheit unserer Klage stattgegeben wird. Da es sich um ein eine Summe über 300 TEUR handelt ist anzunehmen, dass die Investmentfirma in Insolvenz gehen wird.
Unsere HV sowie der Verwaltungsbeirat unter denen auch ein Immobilienanwalt ist, sagen, da kann man nichts machen.
Ich stelle mir vor, moment, wenn es offensichtlich ist, dass diese BT-GmH und deren Rechtsnachfolger eigentlich nur dazu da sind, dass man aus der Haftung für Gewährleistung und Mängel kommt, also quasi letztlich die Liquidation und letztlich Insolvenz der jeweiligen Gesellschaften mit Außenständen in Kauf genommen, wenn nicht gar Absicht war, kann man dann nicht an die jeweiligen Geschäftsführer bzw. Gründungsgesellschafter persönlich ran, wegen Betrug?
Wie ist hier eure Einschätzung? hat da einer Erfahrungen mit?
Danke und Gruß
Tolentino
ich bin mir nicht sicher, ob ich das hier ohne konkrete Firmenbezeichnungen posten will, aber ich persönlich verfüge nicht über alle Unterlagen und will auch bei der im Verfahren befindlichen Sache noch keine Namen nennen. Ich hoffe, der Thread wird auch so allgemein gehalten freigegeben, da ich das Thema als interessant erachte und es wahrscheinlich auch anderen Eigentümern bzw. Kaufinteressierten helfen kann,
So, jetzt geht es mal um meine ETW. Die habe ich 2015 von einem Bauträger (im folgenden BT) gekauft. Fertigstellung war 2016, wo ich dann auch eingezogen bin.
Der Kaufvertrag war mit einer extra für das Vorhaben gegründeten GmbH, die 100%ige Tochter einer bekannten großen Entwicklungsfirma war. Eigentlich ausführend in der Planung und Überwachung aller Gewerke war also diese Mutterfirma (im Folgenden MF), die Personen mit denen man zu tun hatte waren alle direkt bei der MF angestellt (oder evtl. als freie Mitarbeiter beauftragt?) und verfügten z.B. über Mailadressen mit der Domain der MF.
Bei der Abnahme wurden einige wenige Mängel in meinem Sondereigentum beantstandet und das meiste auch beseitigt. Was übrig geblieben war, ist nicht viel (evtl. 500 EUR Wert).
Zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums war ein unabhängiger Gutachter (allerdings vom BT/MF beauftragt) bestellt, der so viele teilweise gravierende Mängel entdeckte (u.a. Dach), die uns lt. seiner Aussage zukünftig noch Probleme machen werden, dass die WEG die Abnahme verweigerte.
Das ging dann hin und her mit Mängelanzeigen, Gesprächsangeboten Anwalt usw usf. Zwishcenzeitlich wurde die BT-GmbH aufgelöst und inzwischen ist der zweite Rechtsnachfolger, eine Investmentgesellschaft, unsere Gegenpartei. Derzeit läuft ein Beweissicherungsverfahren mit eben dieser Investmentgesellschaft, deren Anwalt nur Hinhaltetaktiken anwandte und zuletzt ein von der Richterin angeordneter MEdiationstermin ist durch Nichterscheinen des Anwalts geplatzt.
Nunmehr ist ein Verfahrenstermin anberaumt (Februar 21) und es ist abzusehen, dass wahrscheinlich in Abwesenheit unserer Klage stattgegeben wird. Da es sich um ein eine Summe über 300 TEUR handelt ist anzunehmen, dass die Investmentfirma in Insolvenz gehen wird.
Unsere HV sowie der Verwaltungsbeirat unter denen auch ein Immobilienanwalt ist, sagen, da kann man nichts machen.
Ich stelle mir vor, moment, wenn es offensichtlich ist, dass diese BT-GmH und deren Rechtsnachfolger eigentlich nur dazu da sind, dass man aus der Haftung für Gewährleistung und Mängel kommt, also quasi letztlich die Liquidation und letztlich Insolvenz der jeweiligen Gesellschaften mit Außenständen in Kauf genommen, wenn nicht gar Absicht war, kann man dann nicht an die jeweiligen Geschäftsführer bzw. Gründungsgesellschafter persönlich ran, wegen Betrug?
Wie ist hier eure Einschätzung? hat da einer Erfahrungen mit?
Danke und Gruß
Tolentino