Ggf hätte ein weiterer Smickey in seinem Post darauf aufmerksam gemacht.
Niemand hat die Absicht, einen User zu täuschen.
Aber ich gönne ihm natürlich gute Geschäfte
..., die mir die Bayern aber generell verwehren, da hier für hoheitliche Vermessungen nur das LfDBV zuständig ist <heul>. Sad but true .
Wenn ich das richtig verstehe, entspricht das, was oben vorgeschlagen haben, dem, was der makler mit 441 qm und 559 qm vorgeschlagen hat. Richtig?
Ja.
ob 55 qm für Nebenanlagen für den Besitzer eines kleineren Teils ausreichen werden
Nein, aber es darf auch ein bisschen mehr sein.
oder gibt hier irgendwelche Probleme?
Nö. Hier mal Zweigeschosser mit ausgebautem Dachgeschoss auf Kante genäht:
Grundflächenzahl I: Wohnhaus + Terrasse = 7*11 + 7*3 =77 + 21 = 98 < 132 = 441*0,3
Grundflächenzahl II: Grundflächenzahl I + Ga + Zufahrt + Nebenanlagen = 98 + 36 + 56 + 8 = 198 < 198,45 = 441*0,3*1,5
Geschossflächenzahl: Vollgeschosse + Aufenthaltsräume in anderen Geschossen = 7*11*2 + 22 = 176 < 176,4=441*0,4
Wie kann ich mit dem Baurpartner eine wasserdichte Vereinbarung treffen, um das Land nach der Ernennung zum Notar wirklich zu teilen?
Lass Dich vom Notar beraten. Wasserdicht gibt's IMHO nicht; denn selbst wenn klare Vereinbarungen im Notarvertrag aufgenommen werden oder lösgelöst vom bisherigen Eigentümer ein zusätzlicher Notarvertrag geschlossen würde, wärst Du zwar rechtlich abgesichert. Wenn der Baupartner aber zahlungsunfähig ist, wird es schwer, Dein Recht durchzusetzen. Einer der drei Beteiligten muss ein Risiko eingehen.