Baugenehmigung mit einer Grabungsgenehmigung

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Grobmutant

Okay, dann versuche ich das mal hier kurz zu erläutern.

Bei uns geht es um ein "Neubaugebiet" für 4 Einfamilienhaus. Als Auflage hatten wir auch, dass eine archäologische Untersuchung durchgeführt werden muss. Dazu wurden bereits an ein paar Stellen der Fläche Untersuchungen durchgeführt. Dabei gab es z.T. ein paar Funde (Verfärbungen, Scherben).
Der Bericht ging dann an die Bauordnung und Denkmalschutzbehörde zur weiteren Entscheidung.
Deren Vorschlag war nun, dass das komplette Gebiet untersucht werden sollte, was natürlich Aufwand und Kosten bedeutet.

Unser Vorschlag war, dass nur dort untersucht wird, wo die bisherige Fundtiefe überhaupt während des Baus erreicht wird.
Also nur in den Bereichen, in denen Häuser mit Keller erreichtet werden oder die Erschließung erfolgt.
Da das gesamte Gebiet noch etwas aufgeschüttet werden soll, wird die bisherige Fundtiefe in den anderen Bereichen nicht angetastet.
Die zukünftigen Bauherren würden sogar unterschreiben, dass sich daran gehalten wird. Somit könnten in diesen Bereichen mögliche weitere Funde unangetastet bleiben.

Dieser Vorschlag wurde aber bisher abgelehnt mit der Begründung, dass sich daran ja eh nicht gehalten wird.

@Grillhendl Wie ist deine Einschätzung als Expertin dazu?
 
G

Grillhendl

Okay, dann versuche ich das mal hier kurz zu erläutern.

Bei uns geht es um ein "Neubaugebiet" für 4 Einfamilienhaus. Als Auflage hatten wir auch, dass eine archäologische Untersuchung durchgeführt werden muss. Dazu wurden bereits an ein paar Stellen der Fläche Untersuchungen durchgeführt. Dabei gab es z.T. ein paar Funde (Verfärbungen, Scherben).
Der Bericht ging dann an die Bauordnung und Denkmalschutzbehörde zur weiteren Entscheidung.
Deren Vorschlag war nun, dass das komplette Gebiet untersucht werden sollte, was natürlich Aufwand und Kosten bedeutet.

Unser Vorschlag war, dass nur dort untersucht wird, wo die bisherige Fundtiefe überhaupt während des Baus erreicht wird.
Also nur in den Bereichen, in denen Häuser mit Keller erreichtet werden oder die Erschließung erfolgt.
Da das gesamte Gebiet noch etwas aufgeschüttet werden soll, wird die bisherige Fundtiefe in den anderen Bereichen nicht angetastet.
Die zukünftigen Bauherren würden sogar unterschreiben, dass sich daran gehalten wird. Somit könnten in diesen Bereichen mögliche weitere Funde unangetastet bleiben.

Dieser Vorschlag wurde aber bisher abgelehnt mit der Begründung, dass sich daran ja eh nicht gehalten wird.

@Grillhendl Wie ist deine Einschätzung als Expertin dazu?

es tut mir leid, aber ich war hier ewig nicht mehr online...... falls es nicht schon zu spät für die Frage ist.

normalerweise wird generell nur bis zur bauseitigen Tiefe (und das auch nur im Baufeld) untersucht, selbst wenn es Andeutungen gibt, dass es drunter tatsächlich noch etwas gibt. Befunde werden da dann "nur" aufgenommen, aber nicht untersucht. Das Ganze wird dann mit Geovlies überdeckt. So ist es zumindest in Bayern. Und da wäre das, was du oben als Vorschlag beschreibst eigentlich die Regel....
 
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Grobmutant

Danke für deine Antwort.
Gibt es da irgendwelche schriftlichen Vorschriften / Arbeitsanweisungen etc. auf die wir uns berufen können, um die Verwaltung von unserem Vorschlag zu überzeugen? Bundesland ist Niedersachsen.
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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