Sichtschutz sibirische Lärche, Rhombus 1,80m - späteres Einspruchsrecht?

4,40 Stern(e) 5 Votes
Tarnari

Tarnari

Hallo zusammen,

ich könnte in folgender Sache einen Rat bzw. eine Einschätzung oder auch einfach nur die Aussage, was Ihr tun würdet gebrauchen.

Der Gartenbauer legt gerade so richtig los und alsbald ist geplant den oben genannten Sichtschutz um den Garten zu errichten.
Durch einige Themen hier im Forum habe ich recherchiert, ob es dabei Probleme geben könnte.
Die Ausgangslage ist hierbei der Bebauungsplan, dieser erlaubt grundsätzlich Zäune bis 1,80m. Darüber hinaus gibt es allerdings noch eine Satzung des Ortsrechtes zur Wahrung des Ortsbildes, welches nur Hecken zulässt. So weit so gut.
Eine Rückfrage unserer Architektin beim Bauamt ergab die Aussage, dass die Satzung in unserem Fall nicht gelte, da unser Grundstück nicht an der Straße liegt, sondern in zweiter Reihe hinter einer 30m langen Zuwegung und somit nicht das Ortsbild beeinträchtigen würde. Im Zweifel könnte es allerdings Nachbarn geben, die Einsprüche hätten.

Nun ist es so, bis auf einen Kindergarten an der Grenze gibt es noch keine Nachbarn bzw. gibt es zwar Grundstückseigentümer, diese haben aber noch nicht angefangen zu bauen. Derzeit ist auch nicht absehbar wann das passieren wird. Darüber hinaus kennen wir diese gar nicht.
Laut Bauamt und Architektin gibt es nun mehrere Möglichkeiten:

1. Eigentümer der anderen Grundstücke herausfinden und über den Zaun in Kenntnis setzen.
2. Es drauf ankommen lassen.
3. Eine Hecke setzen

Möglichkeit 1 enthält natürlich die Möglichkeit, dass mindestens einer der zukünftigen Nachbarn Einspruch äußert.
Möglichkeit 2, hier kann es passieren, dass wenn wir fertig sind, die anderen dann später anfangen und den Zaun sehen einer der Nachbarn Einspruch
äußert.
Möglichkeit 3, das wollen wir eigentlich auf keinen Fall.

Angenommen wir finden heraus, wer die zukünftigen Nachbarn sind, informieren diese und einer sagt "Nein". Was hat das für rechtliche Auswirkungen?
Angenommen wir lassen es drauf ankommen und später sagt jemand "ich will das Dingen nicht", was hat das wiederum für rechtliche Auswirkungen?

Wir sind nun etwas ratlos, was zu tun ist. Hat hier jemand Erfahrungen oder sogar Wissen dazu?
.
 
N

nordanney

Eine Rückfrage unserer Architektin beim Bauamt ergab die Aussage, dass die Satzung in unserem Fall nicht gelte, da unser Grundstück nicht an der Straße liegt, sondern in zweiter Reihe hinter einer 30m langen Zuwegung und somit nicht das Ortsbild beeinträchtigen würde. Im Zweifel könnte es allerdings Nachbarn geben, die Einsprüche hätten.
Entweder gilt die Satzung, dann Hecke. Oder sie gilt nicht, dann Zaun. Wenn sie nicht gilt, warum soll dann ein Nachbar Einsprüche anbringen?
Lass Dir doch vom Amt schriftlich bestätigen, dass die Satzung bei Eurer Lage nicht gilt.
 
Tarnari

Tarnari

Entweder gilt die Satzung, dann Hecke. Oder sie gilt nicht, dann Zaun. Wenn sie nicht gilt, warum soll dann ein Nachbar Einsprüche anbringen?
Lass Dir doch vom Amt schriftlich bestätigen, dass die Satzung bei Eurer Lage nicht gilt.
Das habe ich auch vor, unsere Architektin meint allerdings, dass die das nicht machen, weil keine Zeit.
 
P

pagoni2020

Das habe ich auch vor, unsere Architektin meint allerdings, dass die das nicht machen, weil keine Zeit.
Dann gehst am Besten selbst hin und nimmst Jemanden mit und lässt Dir das nochmals mündlich bestätigen. Dann eine kurze Gesprächsnotiz für Dich mit wem Du gesprochen hast und das legst Dir in Deine Ablage für Notfälle.
Oder schreibst die Information des Bauamtes in zwei Sätzen aufund teilst es dem Bauamt schriftlich und zu Deinem Bauvorhaben mit, dass Du es so oder so machen wirst gem. der Aussage des Bauamtes.
Dann liegt es dort vor und Du kannst belegen, dass Du das Bauamt informiert und so gehandelt hast, wie es Dir von dort gesagt wurde.
 
Tarnari

Tarnari

Ehrlich gesagt, finde ich das ist eine super Idee. Wir spielen den Pass einfach zu ihnen. Wenn danach kein Widerspruch kommt, sollte das doch einer stillschweigenden Zustimmung gleichkommen, richtig?
 
P

pagoni2020

So könnte man es werten und mir persönlich wäre das genug bei diesem Sachverhalt.
Ob das letztlich in einem juristischen Streit standhalten würde kann ich Dir nicht sagen aber da Du ja nachweisen könntest, dass Du das Bauamt informiert hast und darin auch noch ihre Dir gegenüber getroffene Aussage dokumentiert hast dürftest Du sehr guet Karten darin haben. Mir würde es so auf jeden Fall reichen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42238 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Sichtschutz sibirische Lärche, Rhombus 1,80m - späteres Einspruchsrecht?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Grenzgestaltung - Nachbar will Zaun, wir Hecke 29
2Problem wegen Grenze der Nachbar-Hecke 26
3Hecke entfernen und Gartenzaun setzen - Erfahrungen 19
4Probleme mit Nachbars Überbau und Bauamt 11
5Einfriedung - Zaun oder kein Zaun / was müssen wir beachten? 28
6Zaun als Schallschutz zum Nachbarn. Was hemmt Schall am besten? 27
7Zaun bei Neubau (Bayern), Nachbargrenzen, 11
8Wem gehört eigentlich welcher Zaun? 17
9Zaun falsch gesetzt nachträgliche Böschung 10
10ZAUN gesucht - Bilder und Anregungen erwünscht ! 33
11WPC-Zaun Pfosten einbetonieren 10
12Probleme Bauamt - Mangelhaftes Grundstück gekauft 56
13Hecke anlegen, wo vorher Gestrüpp herrschte 11
14Einfriedung in RLP: kleiner Zaun auf eigenem Grundstück erlaubt? 40
15Hecke: Wann steht diese auf der Grenze? 14

Oben