Fälligkeit 1. Rate (Erdarbeiten) vor Baugenehmigung möglich?

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A

AllThumbs

Hallo Zusammen,

in unserem Kaufvertrag (nach Makler- und Bauträgerverordnung) ist die erste Rate in Höhe 30% nach Beginn der Erdarbeiten erforderlich.

Frage dazu: Kann das ggf. auch schon vor Genehmigung des Bauantrags der Fall sein?
Hintergrund: Das (noch gut verzinste) Eigenkapital, welches mit der ersten Rate eingesetzt werden muss, hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten und ich überlege wann ich das eigentlich benötige. Nicht, dass die erste Rechnung ins Haus flattert und ich komme nicht ans Geld.

Es handelt sich um ein großes Baufeld, welches von einem Bauträger erschlossen und bebaut wird. Mein Gefühl sagt mir, dass vor Baugenehmigung eigentlich nichts gemacht werden kann, was den ersten Abschlag rechtfertigen würde. Könnt ihr das bestätigen?
 
E

erazorlll

Im Normalfall wird gewartet bis die Baugenehmigung erteilt ist und auch erst dann darf mit den Erdarbeiten begonnen werden.

Theoretisch könnte der Bauunternehmer sich aber auch eine schriftliche Teilbaugenehmigung besorgen und dann bereits mit den Erdarbeiten während dem Baugenehmigungsverfahren beginnen. Ich weiß nicht ob das in jedem Bundesland geht, aber zum Beispiel in BaWü könntest du das machen (§61 Landesbauordnung BaWü).

§ 61
Teilbaugenehmigung
(1) Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Bauteile oder Bauabschnitte auf Antrag in Textform schon vor Erteilung der Baugenehmigung schriftlich zugelassen werden, wenn nach dem Stand der Prüfung des Bauantrags gegen die Teilausführung keine Bedenken bestehen (Teilbaugenehmigung). §§ 54, 58 Abs. 1 bis 5 sowie § 59 Abs. 1 bis 3 gelten entsprechend.

Aber zu deiner eigentlichen Frage:
Abgesehen davon, du weißt doch nicht wann die Genehmigung erteilt wird? Könnte doch sein die Gemeinde ist extrem schnell und genehmigt das innerhalb von 1,5 Monaten, was machst du dann? Dann hast du eine Rechnung, die du nicht bezahlen kannst.

Frag doch am Besten mal den Bauunternehmer wie lange er für die Baugenehmigung rechnet und wann er dann mit den Erdarbeiten anfangen kann. Davon würde ich mir einen Sicherheitspuffer abziehen und auf den Zeitpunkt kündigen. Lieber etwas Zinsen verlieren, als später vielleicht sogar Verzugszinsen beim Bauunternehmer zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
N

nordanney

in unserem Kaufvertrag (nach Makler- und Bauträgerverordnung) ist die erste Rate in Höhe 30% nach Beginn der Erdarbeiten erforderlich.
Beginn Bauarbeiten kann vieles bedeuten. Da reicht es, wenn ein Bagger nur eine Schubkarre Erde bewegt. Und schon ist die erste Rate fällig. Wird gerne mal gemacht, wenn der Bauträger Geld benötigt.
 
A

AllThumbs

Theoretisch könnte der Bauunternehmer sich aber auch eine schriftliche Teilbaugenehmigung besorgen und dann bereits mit den Erdarbeiten während dem Baugenehmigungsverfahren beginnen.
Das ist ein guter Hinweis. In Berlin scheint es das auch zu geben.

Aber zu deiner eigentlichen Frage:
Abgesehen davon, du weißt doch nicht wann die Genehmigung erteilt wird? Könnte doch sein die Gemeinde ist extrem schnell und genehmigt das innerhalb von 1,5 Monaten, was machst du dann? Dann hast du eine Rechnung, die du nicht bezahlen kannst.
Tja, also wir reden von Berlin. Das letzte worüber man sich hier Sorgen machen muss, sind schnelle Ämter. Baugenehmigung dauert aktuell wohl bis zu 3 Monate. Ich wollte ursprünglich kurz nach Notarvertrag das Eigenkapital kündigen. Ich denke das wird so in 6-8 Wochen sein. Je nachdem wie lange der Bauträger benötigt um die Dokumente zur Beantragung der Finanzierung bereitzustellen.

Frag doch am Besten mal den Bauunternehmer wie lange er für die Baugenehmigung rechnet und wann er dann mit den Erdarbeiten anfangen kann. Davon würde ich mir einen Sicherheitspuffer abziehen und auf den Zeitpunkt kündigen. Lieber etwas Zinsen verlieren, als später vielleicht sogar Verzugszinsen beim Bauunternehmer zahlen.
Offiziell wird der Bauantrag erst nach Bemusterung eingreicht und das kann auch nochmal bis zu 12 Wochen dauern. Meine Sorge war nur, dass irgendwelche Erdarbeiten auch ohne Baugenehmigung vorgenommen werden können. Ich werde auf jeden Fall noch einmal fragen, aber eine gesetzliche Regelung wäre natürlich am sichersten.

Beginn Bauarbeiten kann vieles bedeuten. Da reicht es, wenn ein Bagger nur eine Schubkarre Erde bewegt. Und schon ist die erste Rate fällig. Wird gerne mal gemacht, wenn der Bauträger Geld benötigt.
Naja, es heißt Beginn der Erdarbeiten. Ich werde mich einmal beim Bauträger erkundigen und dann entscheiden ob ich auf Nummer sicher gehe. 3 Monate früher oder später bedeuten bei der Verzinsung immerhin ~1000 Euro die mir entgehen.
 
hausnrplus25

hausnrplus25

Wie Vorredner gesagt habdn, eigentlich sollten die Raten nach Fertigstellung Gewerk XY fällig sein und nicht vorher.

Ansonsten gibt es ja noch die Option mit der Bank zu sprechen wofür man das Geld braucht und ob es Möglichkeiten gibt schneller an das Geld zu kommen zB gegen Vorlage der Rechnung?!
 
Y

Ybias78

Das ist ein guter Hinweis. In Berlin scheint es das auch zu geben.


Tja, also wir reden von Berlin. Das letzte worüber man sich hier Sorgen machen muss, sind schnelle Ämter. Baugenehmigung dauert aktuell wohl bis zu 3 Monate. Ich wollte ursprünglich kurz nach Notarvertrag das Eigenkapital kündigen. Ich denke das wird so in 6-8 Wochen sein. Je nachdem wie lange der Bauträger benötigt um die Dokumente zur Beantragung der Finanzierung bereitzustellen.


Offiziell wird der Bauantrag erst nach Bemusterung eingreicht und das kann auch nochmal bis zu 12 Wochen dauern. Meine Sorge war nur, dass irgendwelche Erdarbeiten auch ohne Baugenehmigung vorgenommen werden können. Ich werde auf jeden Fall noch einmal fragen, aber eine gesetzliche Regelung wäre natürlich am sichersten.


Naja, es heißt Beginn der Erdarbeiten. Ich werde mich einmal beim Bauträger erkundigen und dann entscheiden ob ich auf Nummer sicher gehe. 3 Monate früher oder später bedeuten bei der Verzinsung immerhin ~1000 Euro die mir entgehen.
3 Monate für Baugenehmigung? Das ist ja Raketengeschwindigkeit. In Brandenburg sind es 6 Monate.
 
Zuletzt aktualisiert 23.12.2024
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