Fälligkeit 1. Rate (Erdarbeiten) vor Baugenehmigung möglich?
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Zuletzt aktualisiert 23.12.2024 Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Fälligkeit 1. Rate (Erdarbeiten) vor Baugenehmigung möglich? >> Zum 1. Beitrag <<
In Baden-Württemberg haben sie rein rechtlich nur maximal 3 Monate Zeit bzw. bei vereinfachtem Verfahren noch weniger - schön in der Landesbauordnung vorgegeben.
In Baden-Württemberg haben sie rein rechtlich nur maximal 3 Monate Zeit bzw. bei vereinfachtem Verfahren noch weniger - schön in der Landesbauordnung vorgegeben.
Und was machst Du wenn es länger dauert? Verwaltungsklage? Dann wird die Arbeit eingestellt bis das Verfahren beendet ist... Diese 3 Monate sind für die Mülltonne.