In Baden-Württemberg haben sie rein rechtlich nur maximal 3 Monate Zeit bzw. bei vereinfachtem Verfahren noch weniger - schön in der Landesbauordnung vorgegeben.
In Baden-Württemberg haben sie rein rechtlich nur maximal 3 Monate Zeit bzw. bei vereinfachtem Verfahren noch weniger - schön in der Landesbauordnung vorgegeben.
Und was machst Du wenn es länger dauert? Verwaltungsklage? Dann wird die Arbeit eingestellt bis das Verfahren beendet ist... Diese 3 Monate sind für die Mülltonne.