Bebauungsplan unklar bei Fassadeneinschnitt

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OlliQueck

Hallo zusammen,
wir haben mitte des Jahres ein Grundstück gekauft mit einem vorhandenem Keller. Darauf möchten wir Neubauen. Der vorhandene Kellergrundriss beschränkt uns allerdings wegen einer vorhandenen Terrasse in der Fassadenplanung etwas.
Nach einigen Gesprächen mit Generalunternehmern, Fertighausanbietern, Zimmerei & einer bekannten Architektin haben wir viele unterschiedliche Erklärungen zu unserer "Wunsch-Außenfassade" gehört. Und auch das lokale Bauamt hat uns bisher nur mit oberflächigen / allgemeinen Aussagen vertröstet.
Es geht darum dass die Fassade nur bis zu 1/3 zurückgesetzt sein darf - was sich aber nur auf die Traufhöhe bezieht? Oder doch nicht?
Was meint ihr? Wäre die Fassade Bebauungsplan konform?

Hier der Grundriss des vorhandenen Kellers:
bebauungsplan-unklar-bei-fassadeneinschnitt-445818-3.jpg


Hier eine Skizze unserer Wunsch-Fassade:
bebauungsplan-unklar-bei-fassadeneinschnitt-445818-4.jpg


Hier der relevante Ausschnitt des Bebauungsplan:

bebauungsplan-unklar-bei-fassadeneinschnitt-445818-6.jpg
bebauungsplan-unklar-bei-fassadeneinschnitt-445818-5.jpg

bebauungsplan-unklar-bei-fassadeneinschnitt-445818-1.jpg

bebauungsplan-unklar-bei-fassadeneinschnitt-445818-2.jpg
 
11ant

11ant

Du hast hier Vorgaben zu erfüllen, da sind zunächst einmal die Traufhöhen von 2,5 bis 3,5 Metern über der Straße straßenseitig und maximal 6,5 Metern über der Geländeoberkante gartenseitig. Mein Eindruck u.a. aus dem EG-Plan in https://www.hausbau-forum.de/threads/alter-keller-gekauft-traegt-er-nur-holzstaender-oder-auch-massiv.36418/page-2#post-433085 ist, die Oberkante Kellerdecke läge schon in etwa auf Straßenniveau, sodaß ich Dich schon den mäßigen Kniestock auf dieser Seite nicht verwirklichen sehe. Gartenseitig springt Deine rückversetzte Traufseite über mehr als ein Drittel der Hauslänge zurück, sodaß hier das Kniestockmaximum als Begrenzung greifen würde - die Kniestockhöhe wie in Deiner Zeichnung sehe ich hier nicht. Die Vorgaben auf diese "innere" Traufseite zu beziehen und das Dach gewissermaßen ins "Erdgeschoss" abzuschleppen, hielte ich für machbar. Ebenso könnte man ausprobieren, wie sich die Möglichkeit eines versetzten Pultdaches und/oder asymmetischer Dachneigungen nutzen ließe(n). Allerdings läßt auch das Luftbild (siehe Anhang) den Schluss zu, daß das abgebrannte Gebäude eher dahingehend getrickst hat, die Terrasse bis zum "Mittelpfosten" überdacht zu haben - ohne Befreiung sehe ich dies auch für die Außenwand gelten müssen, zumindest angedeutet und mit der Konsequenz, den Boden des DG auch so weit zu ziehen.
bebauungsplan-unklar-bei-fassadeneinschnitt-445820-1.png
 
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OlliQueck

Danke schon mal!
Kniestock rechnen wir mit null bis max 40cm, je nach EG-Deckenhöhe und wie stark der EG-Boden aufbaut. Damit wir die Fassadenhöhe von 3,5m zur Straße & 6,5m zum Garten einhalten können.
Die Kniestock-Vorgabe ist in Textform oben beigefügt - ganz unten bei 2.4.

ohne Befreiung sehe ich dies auch für die Außenwand gelten müssen, zumindest angedeutet und mit der Konsequenz, den Boden des DG auch so weit zu ziehen.
Meinst du so ? (Rote Wand)
bebauungsplan-unklar-bei-fassadeneinschnitt-445821-1.JPG


asymmetrische Dachneigung fand' ich durch den geringen Dachwinkelunterschied nicht so ansprechend, dachte aber auch an sowas..?:

bebauungsplan-unklar-bei-fassadeneinschnitt-445821-2.JPG
 
11ant

11ant

Meinst du so ? (Rote Wand)
Nein, da müßte auch noch die Wand weitergezogen werden, siehe blauer Rahmen im Anhang.
asymmetrische Dachneigung fand' ich durch den geringen Dachwinkelunterschied nicht so ansprechend, dachte aber auch an sowas..?:
Komplizierter zu bauen, aber wohl denkbar. Was meinst Du mit Dachwinkelunterschied ? - ich meinte ein Satteldach schlicht nicht mit First als Mittelscheitel.
bebauungsplan-unklar-bei-fassadeneinschnitt-445949-1.png
 
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OlliQueck

Was meinst Du mit Dachwinkelunterschied ?
Ach so, dachte an sowas:
bebauungsplan-unklar-bei-fassadeneinschnitt-446000-1.JPG

gefällt uns aber nicht wirklich.


Nein, da müßte auch noch die Wand weitergezogen werden, siehe blauer Rahmen im Anhang.
Okay,hm... Ich hab' hier mal die Ansichten der alten und der neuen Fassade nebeneinander gelegt. Beim alten Haus war der Teil ja auch frei. Allerdings sieht man in der Westansicht auch wie der neue Dachfirst ein Stück höher ausfallen würde.

bebauungsplan-unklar-bei-fassadeneinschnitt-446000-2.JPG
 
Zuletzt aktualisiert 28.01.2025
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