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OlliQueck
Hallo zusammen,
wir haben mitte des Jahres ein Grundstück gekauft mit einem vorhandenem Keller. Darauf möchten wir Neubauen. Der vorhandene Kellergrundriss beschränkt uns allerdings wegen einer vorhandenen Terrasse in der Fassadenplanung etwas.
Nach einigen Gesprächen mit Generalunternehmern, Fertighausanbietern, Zimmerei & einer bekannten Architektin haben wir viele unterschiedliche Erklärungen zu unserer "Wunsch-Außenfassade" gehört. Und auch das lokale Bauamt hat uns bisher nur mit oberflächigen / allgemeinen Aussagen vertröstet.
Es geht darum dass die Fassade nur bis zu 1/3 zurückgesetzt sein darf - was sich aber nur auf die Traufhöhe bezieht? Oder doch nicht?
Was meint ihr? Wäre die Fassade Bebauungsplan konform?
Hier der Grundriss des vorhandenen Kellers:
Hier eine Skizze unserer Wunsch-Fassade:
Hier der relevante Ausschnitt des Bebauungsplan:
wir haben mitte des Jahres ein Grundstück gekauft mit einem vorhandenem Keller. Darauf möchten wir Neubauen. Der vorhandene Kellergrundriss beschränkt uns allerdings wegen einer vorhandenen Terrasse in der Fassadenplanung etwas.
Nach einigen Gesprächen mit Generalunternehmern, Fertighausanbietern, Zimmerei & einer bekannten Architektin haben wir viele unterschiedliche Erklärungen zu unserer "Wunsch-Außenfassade" gehört. Und auch das lokale Bauamt hat uns bisher nur mit oberflächigen / allgemeinen Aussagen vertröstet.
Es geht darum dass die Fassade nur bis zu 1/3 zurückgesetzt sein darf - was sich aber nur auf die Traufhöhe bezieht? Oder doch nicht?
Was meint ihr? Wäre die Fassade Bebauungsplan konform?
Hier der Grundriss des vorhandenen Kellers:
Hier eine Skizze unserer Wunsch-Fassade:
Hier der relevante Ausschnitt des Bebauungsplan: