GU - finaler Termin - welche Fragen sollten wir noch stellen?

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Yaso2.0

Yaso2.0

Ich würde fragen...
- ob der Starttermin schriftlich im Vertrag festgehalten wird (wir haben es nicht getan und nun 3 Monate Verspätung gehabt)
Wir müssten unseren Vertragstermin auf diesen Freitag verschieben.

Ich habe den Vertrag nun vorab schonmal zugeschickt bekommen und da steht kein genauer Starttermin drin, lediglich: Der Auftragnehmer sichert eine Bauzeit der vertraglich vereinbarten Leistungen ab Beginn der Maurerarbeiten für 8 Monate zu.

Bekomm ich den Starttermin denn "einfach" so rein oder welche Punkte müsste ich vorher klären?
 
KingJulien

KingJulien

Das ist schon absichtlich so formuliert.
Will sich ja kein GU/GÜ freiwillig selbst unter Druck setzen und eine Vertragsstrafe riskieren.

Probier es auszuhandeln, aber je nach Größe/Auslastung/Sicherheitsbedürfnis deines Vertragspartners könntest du da durchaus auf taube Ohren stoßen.
 
S

Strahleman

Ich finde ja auch 8 Monate ab Maurerarbeiten recht schwammig. Ich würde hier auf Baustelleneinrichtung gehen und wenn es keinen Baustart gibt, zumindest einen spätesten Zeitpunkt (derzeitig geplanter Baustart + Puffer x). Da das Baugewerbe derzeit ein Verkäufermarkt ist, hat der GU aber mehr zum Verhandeln in der Hand und stimmt einer solchen Klausel ggf. nicht zu.
 
M

MayrCh

kein genauer Starttermin
Kein GU/BU der Welt wird sich verbindlich nen Starttermin in Verträge schreiben lassen. Erstens ist er viel zu vielen Faktoren ausgeliefert, auf die er keinen Einfluss hat (Wetterbedingungen, Baugenehmigung...), zweitens ist beim aktuellen Verkäufermarkt kaum jemand in der Lage - selbst wenn er wollte - Kapazitäten verbindlich zuzusagen und zu reservieren; schon garnicht jemanden, mit dem noch nicht Mal ein Vertragsverhältnis existiert.
 
Yaso2.0

Yaso2.0

Probier es auszuhandeln, aber je nach Größe/Auslastung/Sicherheitsbedürfnis deines Vertragspartners könntest du da durchaus auf taube Ohren stoßen.
Probieren geht über studieren. Ich werde einfach nachfragen. Ich dachte halt, da würde zumindest drinstehen, geplanter Baustart im Monat X und dann die Ausnahmen (höhere Ge

schwammig. Ich würde hier auf Baustelleneinrichtung gehen und wenn es keinen Baustart gibt, zumindest einen spätesten Zeitpunkt (derzeitig geplanter Baustart + Puffer x)
Ich werde fragen, ob sich das so vereinbaren lässt.
reservieren; schon garnicht jemanden, mit dem noch nicht Mal ein Vertragsverhältnis existiert.
Naja, genau das soll ja Freitag geschlossen werden.
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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