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MayrCh
Ausbauhaus, Rausnahme von Gewerken... Liste lässt sich fast beliebig fortsetzen. Abnahmetermin wird sich kein Haussteller in den Vertrag schreiben lassen, da der Kunde den beinahe beliebig platzen lassen kann.Warum interessiert der Stelltermin? Der Bezugs-Abnahmetermin ist eher ausschlaggebend
In dem Fall würde ich auch sagen: Pech gehabt. Aus der Sache mit der Bodenplatte wird sich euer BU auch Rauswinden, weil ja Fremdgewerk.Im Vertrag steht glaub ich nichts zum Stelltermin, das einzige was im Vertrag steht ist dass nach Fertigstellung der Bodenplatte spaetestens nach 8 Wochen das Haus geliefert wird.
Wenn ihr den Druck erhöhen wollt, könnt Ihr dem BU mal ankündigen, dass Ihr euch Vorbehaltet, ggfs. anfallende Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Die müsstet Ihr dann aber hieb- und stichfest nachweisen können. Das Vorgehen könnte sich aber durchaus negativ auf eure Geschäftsbeziehung auswirken.