Deine juristische Verhandlungsposition für eine Entschädigung halte ich für dünn.Die Aussicht auf einen Verhandlungserfolg aber durchaus gegeben - natürlich nicht annähernd in vollumfänglicher Höhe.
Wer bezahlt die Fenster beim Hersteller? Dein Bauträger? Kann der etwas rausholen und weitergeben?
Eine Entschädigung oder ein Preisnachlass sind immer direkt ergebniswirksam und daher ausgesprochen unangenehm für den Bauträger. Eine kostenfreie Zusatzleistung kann für Dich einen vollen Wert bedeuten und hat für den Bauträger nicht dieselbe Ergebnisschmälerung. Überlege in der Vorbereitung Deiner Verhandlung auch in diese Richtung. (Beispiel: Er pflastert eine Auffahrt gleich mit, die Du sonst selbst woanders in Auftrag geben würdest.)