P
Pipapelikan
Hi,
wir stecken gerade in der ersten genaueren Finanzierungsplanung für ein Haus.
Hierbei ist auch eine Wohnung zu berücksichtigen die mir bereits gehört und künftig entsprechend vermietet werden soll.
Nun plagt mich aber die Steuer zu diesem Thema. Ich brauche es hier erst mal nicht auf den Euro genau, aber wie der Rechenweg geht weiß vielleicht jemand von euch besser und kann mich korrigieren.
Die Wohnung ist in einem Haus welches bereits über 50 Jahre alt ist. Weiter wurde die Wohnung vor 6 Jahren mir überlassen, ich bezahle dafür einen Ausgleich an die Überlasser von 3600€ jährlich
Ebenso habe ich für die Wohnung einen Kredit von 50 000€ aufgenommen welcher zu Sanierungszwecken genutzt wurde und noch nicht vollständig zurück gezahlt ist.
Die jährlichen Zins für den Kredit nehme ich beispielhaft mit 600€ an.
Weiter als Beispiel, die Wohnung kann/soll für 12 000€ im Jahr kalt vermietet werden.
Nun zur Rechnung
im schlimmsten Fall:
Mein Einkommen ohne Vermietung = 60 000€ Jahresbrutto -> dafür (stkl. 1 keine kinder) fallen 12525,84€ Steuer an
mit Vermietung = 72 000€ ->dafür (stkl. 1 keine kinder) fallen 17313,48€ Steuer an.
Das heißt für die Vermietung bezahle ich satte 4787,64€ an Steuer, immerhin fast 5 Monatsmieten.
mit Abschreibung:
Hier bin ich mir nicht sicher. Einen Kaufpreis gibt es nicht, also gibt es auch nichts Abzusetzen?
Kann man trotzdem die Ausgleichszahlung an die Überlasser absetzen, vollwertig oder mit 2% Regel?
Eine Küche würde ich beispielsweise drin lassen, kann ich die noch die nächsten 4 Jahre mit 2% Absetzen?
Den jährlichen Kreditzins kann ich absetzen
Grundsteuer kann ich ebenfalls absetzen
Nebenkosten können abgesetzt werden, in voller Höhe?
-> Das mit den Nebenkosten hat mich etwas verwirrt. Es heißt immer es wird über Kaltmieten versteuert, aber irgendwie auch nicht... Ist die Rechnung hierfür so das man zuerst mit Nebenkosten rechnet und die Nebenkosten danach wieder vollwertig absetzt? Dann wäre es ja egalisiert
Letztlich komme ich dann darauf
Mieteinnahme kalt pro Jahr: 12 000€
-Ausgleichszahlung: x
-Küche mit 2% (12 000EK/10Jahre/100*2): 24€
-Kreditzins: 600€
-Grundsteuer: 60€
-Nebenkosten: x
noch zu versteuern: 11316€
Bin ich so auf dem richtigen Weg?
Kann ich pauschal davon ausgehen, dass ich ohne AfA bzw. ohne Kaufpreis/Investment keine nennenswerten Abzüge geltend machen kann und rund 5 Monatsmieten an Steuern zu zahlen hab?
wir stecken gerade in der ersten genaueren Finanzierungsplanung für ein Haus.
Hierbei ist auch eine Wohnung zu berücksichtigen die mir bereits gehört und künftig entsprechend vermietet werden soll.
Nun plagt mich aber die Steuer zu diesem Thema. Ich brauche es hier erst mal nicht auf den Euro genau, aber wie der Rechenweg geht weiß vielleicht jemand von euch besser und kann mich korrigieren.
Die Wohnung ist in einem Haus welches bereits über 50 Jahre alt ist. Weiter wurde die Wohnung vor 6 Jahren mir überlassen, ich bezahle dafür einen Ausgleich an die Überlasser von 3600€ jährlich
Ebenso habe ich für die Wohnung einen Kredit von 50 000€ aufgenommen welcher zu Sanierungszwecken genutzt wurde und noch nicht vollständig zurück gezahlt ist.
Die jährlichen Zins für den Kredit nehme ich beispielhaft mit 600€ an.
Weiter als Beispiel, die Wohnung kann/soll für 12 000€ im Jahr kalt vermietet werden.
Nun zur Rechnung
im schlimmsten Fall:
Mein Einkommen ohne Vermietung = 60 000€ Jahresbrutto -> dafür (stkl. 1 keine kinder) fallen 12525,84€ Steuer an
mit Vermietung = 72 000€ ->dafür (stkl. 1 keine kinder) fallen 17313,48€ Steuer an.
Das heißt für die Vermietung bezahle ich satte 4787,64€ an Steuer, immerhin fast 5 Monatsmieten.
mit Abschreibung:
Hier bin ich mir nicht sicher. Einen Kaufpreis gibt es nicht, also gibt es auch nichts Abzusetzen?
Kann man trotzdem die Ausgleichszahlung an die Überlasser absetzen, vollwertig oder mit 2% Regel?
Eine Küche würde ich beispielsweise drin lassen, kann ich die noch die nächsten 4 Jahre mit 2% Absetzen?
Den jährlichen Kreditzins kann ich absetzen
Grundsteuer kann ich ebenfalls absetzen
Nebenkosten können abgesetzt werden, in voller Höhe?
-> Das mit den Nebenkosten hat mich etwas verwirrt. Es heißt immer es wird über Kaltmieten versteuert, aber irgendwie auch nicht... Ist die Rechnung hierfür so das man zuerst mit Nebenkosten rechnet und die Nebenkosten danach wieder vollwertig absetzt? Dann wäre es ja egalisiert
Letztlich komme ich dann darauf
Mieteinnahme kalt pro Jahr: 12 000€
-Ausgleichszahlung: x
-Küche mit 2% (12 000EK/10Jahre/100*2): 24€
-Kreditzins: 600€
-Grundsteuer: 60€
-Nebenkosten: x
noch zu versteuern: 11316€
Bin ich so auf dem richtigen Weg?
Kann ich pauschal davon ausgehen, dass ich ohne AfA bzw. ohne Kaufpreis/Investment keine nennenswerten Abzüge geltend machen kann und rund 5 Monatsmieten an Steuern zu zahlen hab?