Hallo zusammen,
sorry für den doppelten Post, hatte die Frage schon in einem anderen Thread gestellt, glaube aber, hier besser platziert zu sein.
Wir wollen auch im kommenden Jahr bauen, haben jetzt mit den Planungen begonnen und wollen die Bafa-Förderung mitnehmen.
Es wurde hier schon geschrieben, dass viele den Antrag mehr oder weniger pauschal stellen.
Wie verbindlich sind die Angaben im Bafa-Antrag und dem zugehörigen Angebot bezüglich Art der Heizungsanlage und speziellem Typ, der ja ausgewählt werden muss?
Wir haben anfangs zu einer Luftwärmepumpe tendiert, nach längerem Gespräch mit dem Heizungsbauer würden wir aber jetzt auf eine Solewärmepumpe mit Tiefenbohrung gehen. Wir haben ein Angebot für eine solche Anlage und die Tiefenbohrung. Wir haben noch keinen Antrag o.ä. für die Tiefenbohrung gestellt, wissen nur, dass unser Grundstück nicht in einem Wasserschutzgebiet liegt.
Konkret also zwei Fragen:
- Könnten wir - falls das Haus fertig geplant ist und - wir feststellen, dass die Dimensionierung nicht passt oder wir doch einen anderen Hersteller wählen wollen oder uns die Tiefenbohrung doch zu teuer wird, auf eine andere Anlage, insbesondere sogar auf eine andere Art der Wärmepumpen-Anlage (Luftwärmepumpe) umsteigen? Uns ist klar, dass immer nur der Betrag gefördert wird, der den tatsächlichen Kosten entspricht und falls die Alternative teurer wird als die im Antrag angegebene - nicht der volle Betrag gefördert wird.
- Im Antrag muss dem folgenden zugestimmt werden: "keine behördliche Genehmigung für die durchzuführende Maßnahme erforderlich ist, bzw. - sofern eine behördliche Genehmigung erforderlich ist - sie auf Verlangen vorgelegt werden kann". Ist das für die Tiefenbohrung relevant? Muss ich eine Genehmigung für die Tiefenbohrung schon vor Antragstellung bei der Bafa einholen? Das wäre dann bis 100m das Landratsamt und >100m das Bergrecht? Das würden wir aber vermutlich nicht mehr schaffen in diesem Jahr? Oder brauche ich das alles noch nicht zur Antragstellung?
Vielen Dank im Voraus!