Bafa Förderung für Wärmepumpen wird zum 31.12.2020 eingestellt.

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Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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DaSch17

DaSch17

Bei uns gleiche Kombi und wir haben 33k angegeben bei 163m2 (laut GU wird es wohl etwas weniger, aber beim Antrag macht es ja nur Sinn höher anzusetzen).

Wird man nächstes Jahr den Bewilligungszeitraum wohl noch verlängern können, falls der Heizi nicht fertig wird?
Dann sind wir mit unseren 192 qm und rund 28k deutlich geringer. Denke das werde ich dann auch noch hochsetzen.

Fertigstellung muss 6 Monate nach Zugang Förderbescheid erfolgen. Man kann auch noch formlos eine Verlängerung um weitere 12 Monate beantragen (muss man aber unbedingt machen). Denke mit 1,5 Jahren kommt man ja dann klar.

Mich macht allerdings diese Aussage der BAfA stutzig:

„[...]Die geplanten Maßnahmen muss auf eigenes finanzielles Risiko innerhalb von 6 Monaten realisiert werden.Das bedeutet, dass die Registrierung im Jahr 2020 erfolgt sein muss. Die Arbeiten können noch bis zum 30.06.21 ausgeführt werden. Der Verwendungsnachweis muss ebenfalls spätestens bis zum 30.06.21 eingereicht werden. [...]“

Heißt das die übliche Verlängerung über Die 6 Monate hinaus ist nun nicht mehr möglich?
 
I

Isokrates

Fertigstellung muss 6 Monate nach Zugang Förderbescheid erfolgen.
Hier hast du glaube ich etwas falsch verstanden.
Die Anlage muss nur innerhalb des Bewilligungszeitraums in Betrieb genommen werden. Der Bewilligungszeitraums umfasst grundsätzlich 12 Monate ab Bekanntgabe des Förderbescheids, kann aber auf Antrag um weitere 12 Monate verlängert werden.

Der Verwendungsnachweis muss dann wiederum innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums hochgeladen werden (inklusive der anderen notwendigen Unterlagen).


Der Verwendungsnachweis muss ebenfalls spätestens bis zum 30.06.21 eingereicht werden
Darf ich fragen, wo du das auf der Website gefunden hast?
Das würde in der Tat den Plänen zuwider laufen, dass man jetzt noch einen Antrag stellt, wenn man irgendwann in 2021 baut.
 
Zuletzt bearbeitet:
B

Baranej

Im Folgesatz steht ja auch noch explizit der Ausschluss drin: "Eine Neuregistrierung ist ab dem 01.01.21 nicht mehr möglich, Verwendungsnachweise können ab dem 01.07.21 nicht mehr gestellt werden."

Googelt nach BAFA und Heizungsoptimierung...im gelben Kasten. Wäre natürlich wieder blöd.
 
DaSch17

DaSch17

Hier hast du glaube ich etwas falsch verstanden.
Die Anlage muss nur innerhalb des Bewilligungszeitraums in Betrieb genommen werden. Der Bewilligungszeitraums umfasst grundsätzlich 12 Monate ab Bekanntgabe des Förderbescheids, kann aber auf Antrag um weitere 12 Monate verlängert werden.

Der Verwendungsnachweis muss dann wiederum innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums hochgeladen werden (inklusive der anderen notwendigen Unterlagen).
Sowas hatte ich auch im Kopf. Hatte mich schon über die 6 Monate gewundert. Also hat man wohl sogar 12 bzw. 24 Monate Zeit für die Ausführung.

Das ist ja aber ein anderes Programm, dass Anlagen im Wohnungsbestand erfasst und nicht den Neubau.

Das hier diskutierte Programm betrifft "Heizen mit erneuerbaren Energien".
Oh, stimmt. Da bin ich ins falsche Programm
abgerutscht. Glück gehabt...
 
Zuletzt bearbeitet:
I

Isokrates

Oh, stimmt. Da bin ich ins falsche Programm
abgerutscht. Glück gehabt...
Passiert, geht ja schließlich auch um viel Geld, da wird man schon mal etwas nervös.

Es ist natürlich nicht auszuschließen, dass das BAFA das für alle Programme so gerne handhaben möchte, aber das wäre nur orakeln und führt zu nichts konstruktivem.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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