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Fuchur
Genau so ist das. Es muss eine Wartung nach 1 Jahr erfolgen. Dabei muss nichts gemessen oder nachgewiesen werden.Meiner Meinung nach steht das so nicht drin. Bei den Fördervoraussetzungen steht, dass man eine Qualitätskontrolle nach 1 Jahr Betrieb mit dem Sanitär vertraglich vereinbaren muss.