B
Bertram100
Hallo Forum,
Meine Neubauwohnung hatte ein paar Mängel die die Baufirma auch versprach zu beheben oder zu vergüten. Es herrscht Einigkeit über die Mängel (Fußbodenheizung liess sich nicht gut regulieren, WC knackt beim draufsetzen, eine Tür ist schief eingebaut und schliesst nur mühsam und fällt auch immer auf "ganz auf" wenn sie offen ist). Alles kein Drama.
Leider ziert sich die Baufirma mit einer finanziellen Vergütung und hält mich hin mit "besprechen wir mit der Sanitärfirma", "ist in Berat", "wir melden uns". Eigentlich hatte ich die Vergütung bis 31. Oktober eingefordert. Darauf hin bekam ich noch einen Anruf von der Cheffin dass alles in Berat ist und ich demnächst Bescheid kriegen würde.
Bekam ich aber nicht. Jetzt reicht es mir. Ich habe zweimal in Vertrauen und guten Glauben gewartet. Da die schriftliche Anmahnung bereits im September erfolgt ist, kann ich jetzt auch Verzugszinsen anrechnen. Wie hoch ist der gänginge Zinssatz dafür?
Meine Neubauwohnung hatte ein paar Mängel die die Baufirma auch versprach zu beheben oder zu vergüten. Es herrscht Einigkeit über die Mängel (Fußbodenheizung liess sich nicht gut regulieren, WC knackt beim draufsetzen, eine Tür ist schief eingebaut und schliesst nur mühsam und fällt auch immer auf "ganz auf" wenn sie offen ist). Alles kein Drama.
Leider ziert sich die Baufirma mit einer finanziellen Vergütung und hält mich hin mit "besprechen wir mit der Sanitärfirma", "ist in Berat", "wir melden uns". Eigentlich hatte ich die Vergütung bis 31. Oktober eingefordert. Darauf hin bekam ich noch einen Anruf von der Cheffin dass alles in Berat ist und ich demnächst Bescheid kriegen würde.
Bekam ich aber nicht. Jetzt reicht es mir. Ich habe zweimal in Vertrauen und guten Glauben gewartet. Da die schriftliche Anmahnung bereits im September erfolgt ist, kann ich jetzt auch Verzugszinsen anrechnen. Wie hoch ist der gänginge Zinssatz dafür?