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Hemingway84
Der Bauleiter sagt, dass das Haus noch nicht übergeben ist und sie ja noch Zeit hätten diese Mängel, so sie denn welche sind, zu beheben.Was sagt den der Bauleiter zum Thema?
Wenn das ganze so losgeht wird das Haus sicherlich in ein paar Jahren zum Sanierungsfall. Die 10% würde ich erstmal garnicht bezahlen bevor das Haus nicht Mängelfrei ist.
Zum Termin mit ihm, als wir die Mängel anzeigten und dokumentieren ließen, waren durch uns eigentlich auch der Subunternehmer und Vertreter vom Putzhersteller Alsecco eingeladen, um nicht lange Stille Post zu spielen und gemeinsam Maßnahmen festzulegen. Letztere beide wurden kurzerhand vom GU ausgeladen, er würde das zunächst gern mit uns begutachten. Am Termin selbst kam nichts produktives raus. Das versprochene Protokoll wurde bis dato natürlich nicht zugesandt. Man meldet sich Anfang Januar und man hätte ja noch so viele andere Baustellen und wir sollen uns nicht so wichtig nehmen. Bei solchen Sätzen fehlt nicht mehr viel, bis sie mich aus der Reserve locken und mir mal so richtig niveaulos der Kragen platzt. Nur leider tut das nur kurzfristig gut und bringt einen in der Sache nicht voran.
Weil Bauverträge heute so verbraucherfreubdlich sind (haha) mussten wir bei Verzragsunterzeichnung eine 10% Schlusszahlungsbürgschaft abgeben. Sprich zahlen wir nicht, kann der GU sich hieraus bedienen. Was das betrifft haben sie uns wohl echt am Sack, je nachdem wie leicht man die Bürgschaft ziehen kann. Wollten wir raus haben, ging kein Weg vorbei. Der GU hatte auch die klassisch verdeckten Exklusivrechte am Grundstück
Wir haben per jetzt noch 8 Wochen bis zum avisierten Einzug. Noch laienhaft hoffe ich eine Abnahme unter Vorbehalt des schwerwiegenden Mangels der Außenfassade durchführen zu können. Nur dann würden Sie ihr Geld verlangen (10% = 37 TEUR). Das geht für mich wiederum nur, wenn sie bis dahin die Fertigstellungsbürgschaft auf das doppelte des potentiellen Schafenswertes erhöhen würden, also von 18,5 TEUR auf 74 TEUR und zugleich die schwere des Mangels anerkennen, eingestehen und sich schriftlich mit einem klaren Fahrplan zur Behebung unter Fristsetzung verpflichten. Das will ich vorher ordentlich geklärt und nicht irgendwie nur halbseiden, ungeprüft und handschriftlich im Abnahmeprotokoll haben.Das habe ich alles durch. Aber leider hat man keine Alternativen (zumindest kenne ich keine). Entweder du unternimmst was und das kann u.U Geld kosten und ist auch mit Risiken behaftet oder du lässt es und nimmst den Pfusch hin. Mit einer Abnahme wählst du aber die 2. Variante und hast dann meistens keine Möglichkeit mehr, das zu korrigieren.
Wir haben einen öffentlich bestellten Gutachter für das Malerhandwerk keine 500m vom Bauplatz sitzen. Reiner Zufall, denn die sind wirklich rar.Der TÜV-Gutachter wurde ja auch vom GU bestellt und bezahlt, hat aber wirklich in keinerlei Hinsicht für diesen Stellung bezogen, eher im Gegenteil. Einen öffentlich vereidigten Gutachter brauchst du im ersten Schritt nicht, weil dieser später sowieso vom Gericht bestellt wird.
Außerdem gibt es davon nicht all zu viele und die haben Wartezeiten von bis zu 3 Monaten. Und wenn du einen guten selbst beauftragst, dann ist der für die Bestellung vom Gericht "verbrannt", kann also nicht mehr genommen werden. Ich habe mich wirklich ausgiebig damit beschäftigt.
Ich hatte schon mit ihm gesprochen, das mit dem vor Gericht verbrannt sein hat er selbst auch angebracht. Er bat daher an zunächst eine Art light Gutachten zu erstellen (400 Euro netto), damit wir eine halbwegs belastbare Schadensquantifizierung auf seinem Briefpapier für den GU haben. Ich kann ja schwer selbst irgendwelche Zahlen in den Raum schmeißen.
Unser eigentlicher Baubegleiter ist dafür nicht qualifiziert genug, bat daher auch an einen befreundeten Malermeister ins Boot zu holen. Aber dann doch lieber das Gutachten light vom Fachgutachter, oder?
In unserem Vertrag nicht. Jedoch wirbt der GU mittlerweile damit bei Neuvorhaben. Ich werde mich darauf beziehen und bitten den TÜV mit einzuschalten, insbesondere da sein eigener Bauleiter nichts drauf hat.Ist denn eine TÜV/DEKRA "Abnahme" teil des GU-Vertrages?
Zunächst siehe oben. Wir haben schon einen allgemeinen Baubegleiter. Noch so einer wär mir vom Geld her zu schade. Da ein öffentlich bestellter fürs Malerhandwerk aber um die Ecke wohnt, bietet es sich an. Wir müssen halt irgendwie glaubhaft den möglichen Schadenwert quantifizieren lassen, er scheint da der richtige Ansprechpartner zu sein. Die 400 Euro netto scheinen dafür fair zu sein.Warum wollt ihr euch einen Sachverständigen holen, der nur auf Malerhandwerk spezialisiert ist? Nehmt einen ohne Einschränkungen, sonst macht ihr das doppelt. Schade, dass mein Thread gelöscht wurde, hat wohl irgendjemanden nicht gepasst. Da hatte ich meine Bauerfahrungen mit unserem Doppelhaus zum Besten gegeben. Bei uns wurde die Fensterabdichtung 4x gemacht. Jetzt ist sie in Ordnung. Im Moment kommt der komplette Trockenbau von 400 qm runter, weil 1. die Dampfsperre nicht richtig verklebt wurde und 2. die Unterkonstruktion saumäßig angebracht wurde. Das tut zwar richtig weh, wenn sich die Container füllen, aber besser jetzt als nach dem Einzug. Eine Deckenplatte war sogar nur mit einer einzigen Schraube befestigt, das ist schon Wahnsinn. Die wäre spätestens beim Streichen runtergekommen. Da kann man sich nur noch fragen, ist das fachliches Unvermögen oder Böswilligkeit. Zieht nicht ein, dass käme einer Abnahme gleich. Unser geplanter Einzugstermin war November 2020.
Unser Schlachtplan ab Montag:
(1) Ergänzung zur bestehenden Mängelanzeige dahingehend, dass die Wasserflecken größer werden und vereisen. Nebst Bedenkenanzeige was die Folgen für das WDVS betrifft (ist dahinter ggf. auch Wasser)?
(2) Aufforderung des GU die Fensterbänke kurzfristig auszubauen und zumindest provisorisch für eine fachgerechte Abdichtung zu sorgen, um tiefergehende Schäden/Folgeschäden am WDVS zu vermeiden. Zugleich Aufforderung zur Prüfung der Fensterabdichtung innen, da wo es kontinuierlich nass ist. Alles unter Fristsetzung von 14 Kalendertagen.
(3) Aufforderung GU TÜV mit ins Boot zu holen, da er ja ohnehin neuerdings damit wirbt und dies beiderseits Sicherheit bringen können.
(4) Kontaktaufnahme FA für Baurecht im Nahbereich Wohnort/Bauplatz (Köpenick, Königs Wusterhausen). Wir brauchen Klarheit wie und ob man einen Einzug unter klarem Mangelvorbehalt vereinbaren kann. Falls nicht, wie und in welcher Höhe wir Schadenersatz bei nicht Einhalten der vertraglich vereinbarten Fertigstellungszeit (Ende Februar) geltend machen können. Wir wollen keine Fehler machen, formal sind wir vor der Abnahme ja noch in einer guten Position.
(5) Fällt euch noch was ein?
P.S.: Darf man den Namen des GU und/oder des Bauleiters nennen? Die räumen scheinbar gern im Netz auf, was Blogs/Foren/Bewertungen betrifft. Gibt ja auch immer zwei Sichtweisen und schnell wird dem Bauherren ja schlechte Nachrede Diffamierung oder Übertreibung unterstellt. Daher bin ich vorsichtig. Über den Sitz des GU aus dem ersten Beitrag sollte man ihn aber auch indirekt rausbekommen.
Euch noch ein schönes Wochenende und Danke nochmal!