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Zubi123
Der Gedanke liegt ja nahe, dass diese Schlussfolgerung logisch und konsequent ist. Allerdings konnte ich dazu wirklich nichts finden. Auch nicht in der Richtlinie zur BEG.Die BAFA Förderung "Heizen mit Erneuerbaren Energien" ist nicht mit der neuen BEG WG (ab 01.07.2021) kombinierbar. Entweder BAFA jetzt (2020) beantragen und KfW 153 bis zum 30.06.2021 beantragen, oder auf die neue BEG WG warten.
Hast du hierzu eine Quelle?