Nein, soweit ich die Dame verstanden habe, muss man soagr garnicht verzichten, die Fördergelder dürfen nur nicht verbraucht/angebrochen werde, da sie ja eh nach einem Jahr verfallen und mit verfallen meine ich den Anspruch, den es ist ein Zuschuss nach Abschluss der Maßnahme. Dazu kommt es ja erst garnicht :)