Grundstückskauf - Risiko eines „verbundenen Geschäfts“?

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11ant

11ant

Was ist mit „Leerverkauf“ hier gemeint? Das Grundstück und den Besitzer gibt es wie gesagt, beide schon in echt gesehen.
Daher denke ich auch, daß es hier wohl eher kein Leerverkauf ist - ganz ausschließen möchte ich es aber nicht: wenn die Genehmigung so bald noch nicht erlangbar ist, kann es dennoch hier nur als Vehikel für Bauverträge dienen sollen. Mit dem "Leerverkauf" in meinen Beiträgen zu diesem Thema sind üblicherweise Grundstücke gemeint, die der Anbieter tatsächlich garnicht anbieten kann: Häuservertreiber übernehmen Größen- und Ortsangaben von echten Grundstückinseraten, addieren zum Grundstückspreis den Kaufpreis eines nach der Grundflächenzahl darauf theoretisch baubaren Hausmodells aus ihrem Katalog und schalten ein Grundstücksinserat, als hätten sie dieses Haus auf diesem Grundstück zu verkaufen. In Wahrheit haben sie aber nicht einmal das Einverständnis des Eigentümers des echten Grundstückes und wollen mit dem Angebot nur einen Bauvertrag ergaunern. Das Interesse des Opfers wird oft sogar an den Verkäufer weitergeleitet, mit dem aber kein Deal zustande kommt (oft ganz banal, weil das Grundstück längst verkauft wurde). Das Opfer bekommt dann Ersatzgrundstücke offeriert, die häufig indiskutabel sind, und kauft sich dann aus dem Bauvertrag wieder heraus.
Wie gesagt, ich habe den VK persönlich kennengelernt und würde ihm weder kriminelle Absichten noch „halbgare“ Ideen unterstellen wollen - es klang schon so, als hätte er sich bereits umfassend zu dem Thema informiert.
Für mich klang es eher, als sei er nur gerade so weit informiert, die Mengengrenze für als privat gelten wollende Verkäufer zu kennen. Unsere Schulweisheit läßt sich nicht träumen, wie viele Leute glauben, oberschlaue Tipps von Steuerberatern wären zwar anrüchig, aber stets legal, denn die wüßten ja bescheid und beschissen formal korrekt. Die sollten mal besser aufpassen, was ihnen der Berater ausschließlich mündlich erzählt, sie dann selber unterschreiben läßt, und am liebsten bar und ohne Zeugen (das besprechen wir am Sonntag mal beim Frühschoppen, nur für ihre Ohren, lassen Sie Ihre Frau mal ruhig zuhause, zwinkerzwinker) honoriert haben möchte.
 
Wolkensieben

Wolkensieben

Entspann dich ;) Ich bin wirklich nicht so naiv wie es hier offenbar rüberkommt! Was ist mit „Leerverkauf“ hier gemeint? Das Grundstück und den Besitzer gibt es wie gesagt, beide schon in echt gesehen.
Ich denke nicht, dass Du naiv bist.
Wer naiv ist, würde wohl nicht nachfragen.
Das ist die größte Investition im Leben.

Ich habe meinen Mann gefragt, wie die Vorgehensweise bei den Grundstücken damals war.

Wir mussten uns um gar nichts kümmern, der Notarvertrag über die Grundstücksanteile wurde uns bereits fertig zugestellt, am Termin waren alle Grundstückseigentümer anwesend und lernten sich dort zum ersten Mal kennen.
Wir vermuten, dass der Makler alles in die Wege geleitet hat, er hat dieses Grundstück ausfindig gemacht.
Der hat auch schon größere Bauprojekte betreut und sich um die Vermarktung gekümmert.

Wir mussten uns keine Gedanken machen über GBR oder so.

Bei uns gab es zu dem Zeitpunkt kein einziges Baugrundstück, erstmal ging es darum Grundstückseigentümer zu werden mit der Option Reihenhaus.

Wir hätten auch wie gesagt mit Schwörerhaus oder örtlichen Baufirmen bauen können, waren völlig frei, aber das Konzept des GÜ hat uns zugesagt. Wir hatten zu dem Zeitpunkt nur Vorschläge bekommen, wie das Haus aussehen könnte.

Die Hauskaufverträge wurden erst viel später gemacht, erstmal wurde die Finanzierung geklärt und dann ging es in die Planung und auch erst dann stand der Hauspreis fest.
 
H

HeißerWai

Ich habe gerade ein Dokument des Bundesfinanzministeriums entdeckt, das eine Art Leitfaden zur Bemessung der Grunderwerbsteuer zu sein scheint und ziemlich viele unterschiedliche Konstellationen und wie diese im Sinne der Grunderwerbsteuer zu bewerten sind auflistet. Hierzu einfach mal „grunderwerbsteuer bundesfinanzministerium 2017“ googeln (PDF Dokument), falls dieses Dokument hier im Forum nicht bereits bekannt sein sollte...
 
H

HeißerWai

So, nun hatten wir ein weiteres Gespräch mit dem Verkaufsberater. Ich hoffe es is ok dass ich den Thread hier diesbezüglich fortführe, das Vertragsthema wurde hier ja eingangs auch schon diskutiert...

Zum einen sollen wir einen Planungsauftrag (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) unterschreiben. Das soll 4000€ kosten, die bei Abschluss eines Hausbau-Vertrags wieder gutgeschrieben werden. Soweit i. O. aus meiner Sicht, da wir deutliche Änderungen vom Standard-Entwurf haben wollen.

ABER, zusätzlich sollen wir auch gleich den Hausbau-Vertrag mit unterschreiben? Dieser basiert auf der Bau-und Leistungsbeschreibung des Standard-Hauses, ergänzt um zusätzliche Ausstattung die wir gerne reinnehmen wollen. Allerdings vom Grundriss, Fensterflächen etc.noch weit weg von dem, was wir uns vorstellen (dafür ja eigentlich der Planungsauftrag?).
Es gibt ein Rücktrittsrecht, falls die Finanzierung “nachweislich nicht möglich“ ist. Laut Verkaufsberater gelte das automatisch, falls wir uns gegen den Kauf dieses konkreten Grundstücks entscheiden würden (da ohne Grundstück keine Finanzierung).
Trotzdem hat das Ganze für uns irgendwie ein „Gschmäckle“ - ist dieses Vorgehen bei seriösen Hausanbietern üblich? Sollte es nicht erstmal mit dem Planungsauftrag getan sein bis die Planung unseren Vorstellungen entspricht und dafür der Gesamtpreis feststeht?
Wäre wirklich dankbar über eure Meinungen.
 
J

Joedreck

Die 4000 für die Planung empfinde ich als ok, sofern man die Pläne auch bekommt.
Das gleichzeitige unterschreiben des Vertrages halte ich für unseriös.
 
Musketier

Musketier

Ich würde keinesfalls einen Hausbau-Vertrag vor Notartermin datieren.
Wenn das Datum vor Notartermin liegt, bist du zum Zeitpunkt des Grundstückskaufs nicht mehr frei in deiner Entscheidung.
Des Weiteren würde ich mir von ein/zwei Alternativanbieter weitere Angebote für einen Hausbau auf dem Grundstück erstellen lassen.

Die Abfolge muß halt plausibel erscheinen
Notartermin ---> Angebote----> Bauvertrag

Mit dieser Vorgehensweise konnte ich die Fragen auf dem Fragebogen guten Gewissens beantworten, obwohl auch wir vor Notartermin schon sehr weit mit einer Baufirma geplant hatten.

Weitere Frage im Fragebogen war noch, wie du auf das Grundstück aufmerksam wurdest.
Allerdings sind die Fragebögen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
 
Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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