Eine Angebotserstellung ist aus meiner Sicht die Auflistung der Leistung und Überreichung der Standard-Bauleistungsbeschreibung, dazu gehört nicht zwingendermaßen eine Grundrisserstellung und schon gar nicht die Aufforderung die Bauleistungsbeschreibung zu customizen. Ihr habe halt zu viel verlangt und Aufwand generiert und er hat es mit sich machen lassen, was er nun ohne Geschäftsabschluss honoriert haben will. Nochmal, wäre es ein Architekt gewesen hättet ihr es auch ohne schriftliche Vereinbarung nur aufgrund der mündlichen Aufforderung zur Grundrisserstellung , also mit dem Wortlaut „können Sie uns einen Entwurf erstellen“ (auch, wenn ihr es nicht verwenden könnt) ohne wenn und aber bezahlen müssen.