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icandoit
Wenn der Unternehmer gleichzeitig Architekt ist aendert das an dem nichts, solange er als Bauunternehmer einen Vertraeg anstrebt.Wobei vielleicht wieder wackelig, wenn z.B. der angesprochene Unternehmer gleichzeitig Architekt wäre?
Ein Planungsvertrag nach HOAI ist etws ganz Anderes.