Hattest Du mir eine Nachricht geschickt?Das kann man so pauschal nicht beantworten.
Der Beton muss bei Lufttemperaturen an der Einbaustelle ab +3 °C beim Einbringen eine Mindesttemperatur von + 5 °C aufweisen. Bei einer Lufttemperaturen an der Einbaustelle von unter +3 °C muss der Beton beim Einbringen eine Mindesttemperatur von + 10 °C haben.
Und viele ANdere Bedingungen.
Ich schicke Dir mal einen Link per PM
Habe mal die ersten 3 Seiten gelesen.Ich helfe mal mit einem Link aus.
Bauverlauf: Doppelhaus mit WU-Keller und ausgebauten Spitzboden
Du hast wirklich Pech mit dem Haus. Der erste GU hat sein Schäfchen ins trockene gebracht. Wird sicherlich gerichtlich ihm nichts nachzuweisen sein. Den Vorsatz musst du nachweisen, sonst bist du diejenige, die vor Gericht wegen falscher Verdächtigung (Straftatbestand) sitzt und verurteilt wird...www.hausbau-forum.de
Ja schon. gerade nochmals. Ich habe Allerdings keine Ahnung wie das geht. Ist das nicht "Unterhaltung beginnen"?Hattest Du mir eine Nachricht geschickt?
Doch, beginnen kannst Du bereits. Aber wenn der Empfänger sich noch nicht die Berechtigung erschrieben hat, sendest Du ins Nirwana, und es ist auch in Deinem Ausgangskorb dann nicht drin :-(Ist das nicht "Unterhaltung beginnen"?