Ich habe im übrigen zwischenzeitlich Kontakt mit dem Betonlieferant aufgenommen da ich gern wissen möchte wo das Problem beim ersten und zweiten Versuch lag.
Die Antwort war sehr nett und vor allem detailliert. Heutzutage nicht normal wie ich finde da sich niemand mehr Zeit nimmt für den Kunden. Habe ich auch so lobend erwähnt.
Fakt ist, dass dabei raus kam, dass nicht die Einfahrt oder gar defekte Pumpe das Problem war sondern die verkehrsrechtliche Anordnung gefehlt hat. Sprich Straßensperrung!
Wenn die Pumpe auf der Zufahrt steht muss der Mischer vorn ran fahren. Ergibt immer eine Zuglänge von 20m. Bedeutet also er würde Geh- und Radweg als auch die halbe Straße blockieren.
Auch beim zweiten Versuch fehlte die verkehrsrechtliche Anordnung obwohl diese von die Baufirma im Vorfeld zugesichert wurde.
Schon sehr interessant. Soll in der Baubranche wohl immer so sein weil die Marge nicht mehr so hoch ist und somit wird versucht solche Kosten auf den Kunden umzulegen.
Klappt wohl auch oft denke ich. Bei mir aber nicht!
Darum musste ich nämlich auch eine Straßensperrung beantragen nach dem zweiten Versuch. Hab mich schon gewundert was das soll da der Bauleiter im Vorfeld bei der Begehung schriftlich vermerkt hat dass keine notwendig sei.
Es bleibt spannend...