modernes Bauhaus, viel Glas, 170 qm EG/OG, derzeit in Phase3

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N

Nemesis

@Nemesis bei uns war die Dachform sehr wohl ein Thema.
Aber soll ja recht ein wenn dies angeblich keine Rolle spielt.
Siehe Gesetz, am besten mit Erläuterungen, da wird explizit darauf eingegangen @icandoit hat es in einem anderen Thread rauskopiert.
Also nicht "angeblich" keine Rolle. Sondern keine Rolle.

Ein Thema ist es im Rat deshalb, auch bei uns hier im Ort desöfteren, weil dort wer sitzt? Bei uns der hiesige Steuerberater, ein Vertriebler einer Machinenbaufirma, eine GF einer Holzbaufirma, der hiesige Dorfarzt...etc. Die haben selbst leider zu wenig Ahnung, woher auch.

Edith kopiert das Eingangs erwähnte hier nochmals rein:
"Weithin missverstanden wird das Einfügensgebot des § 34 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch oft dahin, ein Vorhaben müsse sich in jeder Beziehung in seine nähere Umgebung einfügen. So werden Vorhaben teilweise mit dem Argument abgelehnt, sie fügten sich gestalterisch nicht in ihre nähere Um gebung ein (etwa weil das Vorhaben ein Flachdach statt einem Satteldach aufweise). Dem ist mit einem Blick ins Gesetz zu erwidern, dass Dachformen oder sonstige gestalterische Merk male vom Einfügensgebot nicht erfasst werden, weil sie weder die Art oder das Maß der baulichen Nutzung, noch die Bauweise oder die überbaubare Grundstücksfläche betreffen."
 
11ant

11ant

Der hier leider nicht mehr aktive @Escroda , seines Zeichens absoluter Experte und beruflicher Fachmann für dieses Thema, hat es mir (für die Nächte leider zu spät) und eigentlich auch genügend anderen hier immer mal wieder erklärt.
Ja, aber ich glaube, da hast Du die Erklärung jetzt sehr verkürzt. Ich meine nämlich, er habe sehr wohl darauf hingewiesen, daß die Dachneigung bzw. Dachneigungen-Streubreite in die Einfügungsparameter einbezogen werden könne. Dann ist das Flachdach zwar nicht als Flachdach raus, aber effektiv eben doch - wegen seiner signifikant weniger als z.B. 30° Neigung.

Wie dem auch sei - ich sehe hier den TE in der Notwendigkeit, seinen eigenen Nachbaranstand zu bemühen (und eben nicht in der Situation, daß das Bauamt ihm das abnähme). Den aus meiner Sicht faktisch sich nicht einfügenden Baukörper "fürchte" ich hier justiziabel nicht gehindert. Ich habe ja das Vorbild des Hauses von @benediktr verlinkt, da ich es einen Weg als "Versöhnungsangebot" zwischen Vorhaben und Umgebung weisen sehe. Wollte man rechthaberisch starrsinnig vorgehen, hielte ich das Haus wie geplant für durchklagbar - aber eben auch für "keinen Gewinn" für alle Beteiligten und Betroffenen.
 
M

MM1506zzzz

Auch wenn ich ja ein großer Fan von Elefanten bin, aber ich glaube hier ist er über das Ziel hinausgeschossen um nicht zu sagen er ist im Porzellanladen gelandet :) .

Warum sollten sich die alteingesessenen Bewohner an der Optik eines neuen Hausen stören ? Was ist daran schlimm, daß dieses eine andere Dachform hat ?

Ich sehe da keinen größeren ästhetischen Fehlgriff als eine Anstattvilla. Wäre es denn besser, ein Haus im Zuckerbäckerstil dorthin zu setzen oder gar mit barocken Zwiebeltürmchen ?
 
11ant

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Ich sehe da keinen größeren ästhetischen Fehlgriff als eine Anstattvilla. Wäre es denn besser, ein Haus im Zuckerbäckerstil dorthin zu setzen oder gar mit barocken Zwiebeltürmchen ?
Nein, aber sowohl Zuckerbäcker als auch Zwiebeltürmchen würden hier ebenso Fremdkörper sein. Bislang ist die einzige Entgleisung die Gärtnerei schräg gegenüber ;-)
 
N

Nemesis

Ja, aber ich glaube, da hast Du die Erklärung jetzt sehr verkürzt. Ich meine nämlich, er habe sehr wohl darauf hingewiesen, daß die Dachneigung bzw. Dachneigungen-Streubreite in die Einfügungsparameter einbezogen werden könne. Dann ist das Flachdach zwar nicht als Flachdach raus, aber effektiv eben doch - wegen seiner signifikant weniger als z.B. 30° Neigung.
Sorry, du weißt ich gehe meist mit dir d´accord, aber hier kann ich das nicht so stehen lassen. Nein, das Flachdach ist bei einem 34er nicht wegen seiner zu geringen Neigung raus, weil ein 34er auch erstmal gar keine Neigungen vorschreibt wie es ein moderner BPL tut.
Das Flachdachhaus ist raus, wenn es zu groß ist, zu hoch ist, etc, aber nicht weil es ein Flachdach hat. Die Dachform ist schlicht nicht relevant was die Einfügung in die Nachbarschaft angeht.
 
Zuletzt aktualisiert 16.11.2024
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